Die Europäische Kommission wird wegen der Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes im Verkehrssektor ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten und hat ein entsprechendes Aufforderungsschreiben an Deutschland geschickt.
Die EU-Kommission muss dafür Sorge tragen, dass die Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes voll und ganz mit dem EU-Recht vereinbar ist, vor allem mit der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie, dem geltenden EU-Verkehrsrecht und den in den Verträgen verankerten Grundsätzen des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Außerdem muss dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Die Kommission vertritt die Ansicht, dass die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf Verkehrsleistungen, die deutsches Gebiet berühren, eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs bewirkt.
Weniger Bürokratie für ausländische Unternehmen
Nach Ansicht der Kommission lässt sich insbesondere die Anwendung der deutschen Vorschriften auf den Transitverkehr und auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen nicht rechtfertigen, weil dadurch unangemessene Verwaltungshürden geschaffen werden, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts behindern. Nach Meinung der Kommission gibt es angemessenere Maßnahmen, die zum sozialen Schutz der Arbeitnehmer und zur Gewährleistung eines lauteren Wettbewerbs ergriffen werden können und gleichzeitig einen freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ermöglichen.
Die deutschen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben vorgebrachten Argumente zu antworten.
(EU-Kommission / Viola C. Didier)