25.05.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

HGB-Novelle: Anhörung zum BilRuG

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die CDU-CSU-Fraktion des Deutschen Bundestags lud Verbände zu einer Anhörung zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz ein. Schwerpunkte der Sitzung waren vornehmlich die Vorschriften zum Verlustausgleich, zur phasengleichen Aktivierung von Gewinnausschüttungen, zur Definition von Umsatzerlösen sowie zur Inanspruchnahme von Offenlegungsbefreiungen.

Die europäische Bilanzrichtlinie 2013/34/EU ersetzte die 4. und 7. EG-Richtlinie und macht Vorgaben zu den Bilanzierungsvorschriften für den Einzel- und Konzernabschluss in den Mitgliedstaaten der EU. Sie muss bis zum 16.06.2015 in nationales Recht umgesetzt werden. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hatte sich, auch in Zusammenarbeit mit der Bundessteuerberaterkammer, in der Anhörung zu den einzelnen Stufen des Gesetzesvorhabens geäußert. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Bilanzanalyse entscheidende Vorgaben, die vom DStV kritisiert wurden, sind jedoch weiterhin im Gesetzentwurf enthalten.

Definition der Nettoumsatzerlöse

Vom DStV besonders kritisch gesehen wird die Erweiterung der Definition der Nettoumsatzerlöse. Nach dem Gesetzentwurf sollen zukünftig alle Erträge aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens in den Nettoumsatzerlösen erfasst werden. Eine Beschränkung auf solche aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist nicht vorgesehen. Nach Ansicht des DStV würde dies zu einem Verlust der Aussagekraft der Gewinn- und Verlustrechnung führen.

Außerordentliche Aufwendungen und Erträge in GuV

Die Vorschriften der Bilanzrichtlinie lassen die GuV-Position des außerordentlichen Ergebnisses, wie es derzeitig in Deutschland unter dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anzugeben ist, nicht mehr zu. Der DStV machte jedoch darauf aufmerksam, dass außerordentliche Aufwendungen und Erträge entscheidende Informationen für die Bilanzanalyse enthalten und befürwortete daher eine zwingende Angabe als Aufgliederung der zugehörigen GuV-Position. Der Gesetzgeber wird sich hier jedoch mit der Angabe außergewöhnlicher Posten im Anhang begnügen. Die freiwillige Aufgliederung bleibt jedoch möglich. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen bei erstmaliger Anwendung des neuen Gliederungsschemas soll nicht erfolgen.

(Deutscher Steuerberaterverband e.V. / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Steuerboard

Jens-Hendrik Kern


12.03.2026

Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Mit Urteil vom 06.06.2025 (5 K 397/24) hat sich das FG Baden-Württemberg zur Buchwerfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge geäußert.

weiterlesen
Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)