• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Lohnsteuer: Zur Gültigkeitsdauer von Freibeträgen

25.05.2015

Meldung, Steuerrecht

Lohnsteuer: Zur Gültigkeitsdauer von Freibeträgen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem aktuellen Schreiben zur Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nach § 39a Einkommensteuergesetz geäußert. Demnach kann die zweijährige Gültigkeitsdauer erstmals ab dem Kalenderjahr 2016 angewendet werden.

Nach § 52 Abs. 37 EStG hat das Bundesministerium der Finanzen den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs in einem BMF-Schreiben (Startschreiben) zu bestimmen. Im BMF-Schreiben vom 21. Mai 2015 (IV C 5 -S-2365 / 15 / 10001) wird als Starttermin für das Verfahren der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren der 1. Oktober 2015 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt können die Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags nach § 39a EStG für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.

(BMF / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ginasanders/123rf.com


26.03.2026

Kirchensteuer nur bei wirksamer Mitgliedschaft

Kirchensteuer setzt eine wirksame Kirchenmitgliedschaft voraus, die nach kirchlichem Recht genau geprüft werden muss.

weiterlesen
Kirchensteuer nur bei wirksamer Mitgliedschaft

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


26.03.2026

BFH stärkt rückwirkende Erbschaftsteuer-Regelung

Der BFH hat bestätigt, dass die rückwirkende Erbschaftsteuerreform für Schenkungen ab Juli 2016 wirksam ist.

weiterlesen
BFH stärkt rückwirkende Erbschaftsteuer-Regelung

Rechtsboard

RAin Dr. Kerstin Wilhelm / RA Dr. Johannes Dittrich


26.03.2026

Krisenvorsorge als Leitungsaufgabe: Rechtliche Pflichten und operative Umsetzung eines ganzheitlichen Crisis Management Systems

Gegenwärtig stellt sich weniger die Frage, ob ein Unternehmen von einer Krise betroffen sein könnte, als vielmehr, wann und in welcher Form eine Krise auftreten wird. Das Spektrum möglicher Auslöser ist denkbar weit.

weiterlesen
Krisenvorsorge als Leitungsaufgabe: Rechtliche Pflichten und operative Umsetzung eines ganzheitlichen Crisis Management Systems
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)