Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem aktuellen Schreiben zur Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nach § 39a Einkommensteuergesetz geäußert. Demnach kann die zweijährige Gültigkeitsdauer erstmals ab dem Kalenderjahr 2016 angewendet werden.
Nach § 52 Abs. 37 EStG hat das Bundesministerium der Finanzen den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs in einem BMF-Schreiben (Startschreiben) zu bestimmen. Im BMF-Schreiben vom 21. Mai 2015 (IV C 5 -S-2365 / 15 / 10001) wird als Starttermin für das Verfahren der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren der 1. Oktober 2015 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt können die Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags nach § 39a EStG für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.
(BMF / Viola C. Didier)