27.03.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Änderung des Aktienrechts

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Finanzierung von Aktiengesellschaften soll nach Willen der Bundesregierung „flexibilisiert“ werden. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass Aktiengesellschaften künftig regulatorisches Kernkapital auch durch die Ausgabe von stimmrechtslosen Vorzugsaktien bilden können. Dazu soll ein „angemessener Gestaltungsspielraum“ geschaffen werden.

Der neue Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/4349) zur Novellierung des Aktienrechts soll künftig ein Umtauschrecht auch für den Schuldner von Wandelschuldverschreibungen in Anteile an dem Grundkapital der betreffenden Gesellschaft eingeführt werden. Laut Begründung des Gesetzentwurfes kann dies ein „sinnvolles Instrument sein, um eine Unternehmenskrise zu verhindern oder zu bewältigen“.

Mehr Transparenz, weniger Missbrauch

Die Novelle sieht zudem unter anderem vor, die Beteiligungsverhältnisse bei nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften transparenter zu gestalten. Laut Bundesregierung wurde auf internationaler Ebene Kritik an der deutschen Regelung geäußert, da gegebenenfalls durch die aktuellen Regelungen im Aktiengesetz „keine ausreichenden Informationen über den Gesellschafterbestand verfügbar seien“.  Weitere Änderungen sind in Bezug auf den möglichen Missbrauch von nachgeschobenen Nichtigkeitsklagen sowie die Berichtspflicht von Aufsichtsräten, die von Gebietskörperschaften entstand werden, vorgesehen.

(hib / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank