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12.10.2026

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran

Der Rat der EU hat sich auf wesentliche Eckpunkte einer umfassenden Kapitalmarktreform verständigt, die durch eine stärkere europäische Finanzaufsicht, weniger regulatorische Hürden, vereinfachte grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen und die Förderung neuer Technologien private Investitionen erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken soll.

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©Kurt Kleemann/fotolia.com

Die EU treibt die Integration ihrer Kapitalmärkte voran. Der Rat der EU hat sich auf zentrale Eckpunkte eines Reformpakets verständigt, das Investitionen erleichtern, Finanzmärkte effizienter machen und Europas Wettbewerbsfähigkeit stärken soll.

Mehr Aufsicht auf europäischer Ebene

Kern des Reformpakets ist eine stärkere Zentralisierung der Finanzmarktaufsicht. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA soll künftig die wichtigsten grenzüberschreitenden Handelsplätze, Zentralverwahrer und Clearinghäuser direkt überwachen.

Auch bedeutende grenzüberschreitende Kryptodienstleister sollen unter die Aufsicht der ESMA fallen. Anders als ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagen, gilt dies jedoch nicht für sämtliche Anbieter.

Eine neue europäische Zulassung soll es Handelsplatzbetreibern zudem ermöglichen, mehrere Märkte innerhalb der EU unter einer einzigen Lizenz zu betreiben.

Weniger Bürokratie für Fondsanbieter

Das Reformpaket soll regulatorische Hürden und Kosten für grenzüberschreitend tätige Finanzunternehmen senken. Vorgesehen ist unter anderem ein sogenannter Verwahrstellenpass, der Investmentfonds die Nutzung von Verwahrstellen in anderen EU-Staaten ermöglicht. Die Einführung soll für Mitgliedstaaten freiwillig bleiben. Zudem soll ein überarbeiteter regulatorischer Testraum den Einsatz der Blockchain-Technologie im Wertpapierhandel und bei der Abwicklung von Transaktionen erleichtern.

Zehn Billionen Euro an Ersparnissen mobilisieren

Hintergrund der Reform ist die bislang geringe Kapitalmarktintegration Europas. Schätzungsweise zehn Billionen Euro an privaten Ersparnissen liegen auf niedrig verzinsten Bankkonten, statt in Unternehmen investiert zu werden. Die geplante Spar- und Investitionsunion soll mehr Kapital für Innovationen und Wachstum bereitstellen und Europas strategische Unabhängigkeit stärken.

Verhandlungen mit EU-Parlament stehen bevor

Die politische Einigung muss noch formal vom Rat verabschiedet werden. Anschließend können Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen, sobald dieses seine Position festgelegt hat. Die Reform ist Teil der europäischen Initiative „One Europe, One Market“, deren Maßnahmen möglichst 2026, spätestens jedoch bis Ende 2027 umgesetzt werden sollen.


Rat der EU vom 09.10.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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