Mit der Einkommensteuerreform wird die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben. Über 600 € mehr im Jahr hat eine Familie mit zwei Kindern und mittleren Einkommen dann zur Verfügung. Insgesamt ergibt sich ein Entlastungsvolumen von ca. 10 Mrd. €. Die Entlastungen werden in zwei Stufen erfolgen und ab dem Jahr 2028 vollumfänglich wirksam sein.
Um eine Entlastung für die große Mehrheit zu ermöglichen, werden die höchsten Spitzeneinkommen mehr beitragen: Der Reichensteuersatz von 45 Prozent wird künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 € gelten. Ab 280.000 € wird zudem eine neue Superreichensteuer von 47 Prozent gelten. Das sind die wichtigsten Maßnahmen:
- Der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 € (2027) und 12.900 € (2028).
- Die zweite Progressionszone wird bis 70.600 € abgeflacht. Davon profitieren prozentual am stärksten die mittleren Einkommen.
- Das Kindergeld steigt von heute 259 € zunächst auf 267 € (2027) und dann 272 € (2028) je Kind und Monat.
- Die Freibeträge für Kinder steigen auf 10.056 € (2027) und 10.236 € (2028).
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 €. Rund 1,3 Mio. Steuerpflichtige sparen sich dadurch künftig die Anlage N zur Steuererklärung, weil ihre tatsächlichen Aufwendungen unter dem neuen Pauschbetrag liegen.
- Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen steigt der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 €.

