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28.08.2026

Meldung, Steuerrecht

Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

Erbschaften und Schenkungen haben dem Fiskus 2025 Steuerfestsetzungen in Rekordhöhe beschert. Besonders die Übertragung großer Vermögen, Unternehmensanteile und Betriebsvermögen ließ die festgesetzte Steuer kräftig steigen.

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Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland ist 2025 auf einen Rekordwert von 21,4 Mrd. € gestiegen. Das waren 60,8% mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Ausschlaggebend war vor allem die höhere Besteuerung großer Vermögensübertragungen ab 20 Mio. €. Die darauf festgesetzte Steuer erhöhte sich um 146,8%.

Die Erbschaftsteuer stieg um 57,1% auf 13,3 Mrd. € und übertraf damit deutlich den bisherigen Höchststand von 9,0 Mrd. € aus dem Jahr 2021. Noch stärker legte die Schenkungsteuer zu: Sie erhöhte sich um 67,3% auf 8,1 Mrd. € und erreichte ebenfalls einen Rekordwert.

Mehr Unternehmensanteile und Betriebsvermögen übertragen

Insgesamt wurden 2025 Vermögenswerte von 141,1 Mrd. € steuerlich erfasst – 23,1% mehr als im Vorjahr. Besonders kräftig stiegen die Übertragungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften: Sie nahmen um 128,9% auf 16,8 Mrd. € zu. Das übertragene Betriebsvermögen wuchs um 19,0% auf 25,6 Mrd. €, Grundvermögen um 11,2% auf 51,6 Mrd. €.

Nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und weiteren Faktoren belief sich das steuerlich berücksichtigte Vermögen auf 150,5 Mrd. €, ein Plus von 32,9%.

Freibeträge begrenzen Aussagekraft

Die Statistik umfasst ausschließlich Vermögensübertragungen, für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Die meisten Übertragungen innerhalb persönlicher Freibeträge sind daher nicht enthalten. Zudem wurden 2025 im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung für Unternehmensvermögen Steuern von 3,7 Mrd. € erlassen.


Destatis vom 26.08.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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