Am 18.08.2026 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Referentenentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 vorgelegt. Ziel ist es, Arbeits- und Wachstumspotenziale zu stärken und zugleich die Gegenfinanzierung sicherzustellen. Die Änderungen sollen überwiegend zum 01.01.2027, weitere Entlastungen zum 01.01.2028 greifen. Unteranderem sind folgende Neuerungen vorgesehen:
Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld
Der Grundfreibetrag soll 2027 von 12.348 Euro auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro steigen. Auch Familien sollen profitieren: Der gesamte Kinder- und Betreuungsfreibetrag erhöht sich auf 10.056 Euro im Jahr 2027 und auf 10.236 Euro ab 2028. Das Kindergeld steigt zum 01.01.2027 von 259 auf 267 Euro monatlich und zum 01.01.2028 auf 272 Euro.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll ab 2027 von 1.230 auf 1.430 Euro steigen.
Höhere Steuern für Spitzenverdiener und Minijobs
Gleichzeitig will das BMF höhere Einkommen stärker belasten. Ab 250.000 Euro Jahreseinkommen soll ein Steuersatz von 45 % gelten, ab 280.000 Euro eine neue Stufe von 47 %. Die Pauschsteuer für Minijobs soll von 2 % auf 5 % steigen.
Entlastung bei Zuschlägen, Kürzung bei Handwerkern
Für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge soll der maximal begünstigte Grundlohn von 50 auf 75 Euro je Stunde steigen. Tariflich geregelte Zuschläge sollen bis zu dieser Grenze auch sozialversicherungsfrei bleiben.
Bei Handwerkerleistungen fällt die Förderung dagegen geringer aus: Der absetzbare Anteil sinkt von 20 % auf 15 %, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro.
Neue Regeln für Rechenzentren
Standortkommunen von Rechenzentren sollen stärker an der Gewerbesteuer beteiligt werden. Künftig sollen 90 % der Zerlegung nach der elektrischen Anschlussleistung und nur noch 10 % nach den Arbeitslöhnen erfolgen.
Verbände können bis zum 21.08.2026 Stellung nehmen. Die Kabinettsbefassung ist für den 02.09.2026 vorgesehen.

