Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die irreführende Bewerbung von fossilem Erdgas der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH als „Ökogas“ beendet. Das Landgericht Düsseldorf hat der Klage der DUH stattgegeben (38 O 97/25) und folgt damit der Argumentation, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über die Umwelt- und Klimawirkungen des konventionellen, klimaschädlichen Erdgases durch die Bezeichnung „öko“ hinweggetäuscht werden.
Erdgas bleibt klimaschädlich
„Der Energieversorger NEW hat Verbraucherinnern und Verbraucher dreist getäuscht, indem er fossiles Erdgas realitätsfern als ‚Ökogas‘ beworben hat. Solche Werbung verleitet dazu, auf Gasheizungen zu setzen. Doch Erdgas ist weder ‚öko‘ noch ’nachhaltig‘ oder ‚umweltfreundlich‘, wie von dem Unternehmen behauptet, sondern absolut klimaschädlich. Da lässt sich auch durch den Ablasshandel mit CO2-Zertifikaten aus dem Ausland nichts schönrechnen“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Und weiter: „Waldschutzprojekte können keinen langfristigen CO2-Ausgleich garantieren. Ihre Laufzeiten reichen bei Weitem nicht an die Dauer heran, in der das durch Erdgas freigesetzte CO2 die Klimakrise weiter anheizt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Chance haben, klimabewusste Entscheidungen zu treffen.“
Fazit
Das Urteil zeigt, dass Gerichte zunehmend streng gegen Greenwashing und pauschale Umweltversprechen vorgehen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Begriffe wie „öko“, „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“ sachlich zutreffen und für Verbraucher nachvollziehbar belegt werden können. Auch Kompensationsmaßnahmen rechtfertigen nicht automatisch eine uneingeschränkt positive Umweltwerbung.

