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20.07.2026

Meldung, Steuerrecht

Gesetzentwurf: Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung

Deutschland will den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte aus digitalen Plattformen auf teilnehmende Drittstaaten ausweiten. Ein neuer Gesetzentwurf soll grenzüberschreitende Steuerhinterziehung erschweren.

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©Marco2811/fotolia.com

Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit will die Bundesrepublik Deutschland die internationale Zusammenarbeit intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten ausbauen. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu der „Mehrseitigen Vereinbarung vom 22. Juni 2021 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden“ (21/7193).

Plattform-Einkünfte stärker im Blick

Mit der Mehrseitigen Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien, bestimmte Informationen über mittels digitaler Plattformen erzielte Einkünfte regelmäßig zu erheben und den anderen Vertragsstaaten automatisch zu übermitteln. Solche Informationen werden bereits heute unter EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Auf der Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung werde der Informationsaustausch auch in diesem Bereich auf Drittstaaten erweitert, erläutert die Bundesregierung.


Dt. Bundestag vom 20.07.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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