Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz erleichtert die Bundesregierung den Weg zum klimafreundlichen Heizen und fördert klimafreundliche Heizungen. Es ersetzt das alte Gebäudeenergiegesetz. Damit setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 13.05.2026 auf den Weg gebracht. Die wesentlichen Änderungen können damit nach Verkündung in Kraft treten.
Anforderung von 65 % erneuerbare Energien entfällt
Die Bundesregierung gestaltet die Gebäudemodernisierung mit dem Gesetz technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher. Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen: So können neben Wärmepumpen, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.
Grüngasquote und Biotreppe für klimaneutrale Brennstoffe
Brennstoffe für Heizungen müssen ab 2045 komplett klimaneutral sein. Die moderate Grüngas- oder Grünölquote und die Biotreppe sollen zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen. Mit der Biotreppe soll Gas oder Öl ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Die Details der Grüngasquote (ab 2028) soll die Bundesregierung bis zum 01.12.2026 in einem gesonderten Gesetz festgelegen.
Die Regierungsfraktionen im Bundestag haben zusätzlich eine Härtefallregelung für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung aufgenommen.
Die neue Förderung – sozialer, effizienter und fokussierter
Die Bundesregierung setzt die Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) fort. Sie unterstützt Gebäudesanierungen weiter umfassend. Die Förderung wird jetzt noch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter ausgestaltet. Gebäudesanierungen und Heizungstausch senken den Energieverbrauch. Sie sind gut für Konjunktur und Klimaschutz. Die Förderung wird mit notwendigen Anpassungen ab dem 21.07.2026 fortgeführt. Darauf können sich Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen verlassen.
Die wichtigsten Punkte der neuen Förderung
- Der Einkommensbonus wird gestaffelt: Der Einkommensbonus steigt für Haushalte mit einen Einkommen unter 30.000 Euro von bisher 30 auf 40 %. Für Haushalte mit Einkommen bis 40.000 bleibt der Bonus bei 30 %. Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro können noch 10 %-Bonus erhalten.
- Familien profitieren vom Kinderzuschlag: Zusätzlich profitieren Familien profitieren zusätzlich von einen neuen Kinderzuschlag. Dieser reduziert das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen um einmalig 10.000 Euro.
- Förderdeckel sinkt: Es werden maximal Kosten von 28.000 Euro gefördert (bisher 30.000 Euro). Die Deckelung sinkt halbjährlich um 750 Euro weiter.
- Klimageschwindigkeitsbonus angepasst: Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Heizungsaustausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt.
EU-Richtlinie umsetzen
Die neuen Förderbedingungen gelten bereits ab dem 21.07.2026. Die Bundesregierung wird das Gesetz 2030 mit Blick auf seinen Beitrag zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor evaluieren. Zudem werden die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.

