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03.07.2026

Arbeitsrecht, Meldung

Reformpaket: Koalition plant steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie

Die Regierungskoalition hat ein umfangreiches Reformpaket mit 34 Maßnahmen beschlossen. Geplant sind steuerliche Entlastungen, weniger Bürokratie, Reformen bei Rente und Arbeitsmarkt sowie neue Impulse für Wohnungsbau und Wachstum. Bürger und Unternehmen sollen davon gleichermaßen profitieren.

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©alphaspirit/123rf.com

Die Regierungskoalition hat sich auf eine Vielzahl bedeutender Reformen verständigt, um Deutschland fit für die Zukunft zu machen. Ein Gesamtpaket, um Wachstum zu schaffen, Arbeitsplätze zu sichern und den Zusammenhalt zu stärken. Die Reformen im Überblick.

Zukunftsfeste Rente

Die Regierungskoalition ist sich einig, dass der Bericht der Alterssicherungskommission wegweisende Empfehlungen zur Reform der Rente vorgelegt hat. Sie wird nun diese Empfehlungen in einem Gesetzespaket umsetzen. Ziel ist, die Rentenreform im Bundestag bis Ende 2026 zu verabschieden.

Steuerliche Entlastungen

Die Bundesregierung wird Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlasten. Die Einigung der Koalition sieht vor, dass die große Mehrheit der Steuerpflichtigen und insbesondere Familien mit Kindern künftig mehr Netto vom Brutto haben. Außerdem schafft die Bundesregierung mit der Reform einen Impuls für Wachstum und Beschäftigung. Dafür wird die Bundesregierung u. a. den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld und den Arbeitnehmerpauschbetrag erhöhen.

Ebenfalls vereinbart ist die Verschiebung des Spitzensteuersatzes, sodass dieser etwas später ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen greift. Damit wird der Steuertarif in dem Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas abgeflacht.

Insgesamt ergibt sich daraus ein Entlastungsvolumen von circa 10 Mrd. Euro pro Jahr.

Um die Entlastung für die große Mehrheit möglich zu machen, wird ein kleiner Teil der höchsten Spitzeneinkommen etwas mehr beitragen müssen: Der Reichensteuersatz von 45 % wird künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro wird künftig ein Reichensteuersatz von 47 % gelten.

Zur Gegenfinanzierung gehört außerdem u. a. eine Reduzierung von Steuersubventionen.

Arbeitsmarkt fit für die Zukunft machen

Der Arbeitsmarkt wird reformiert. Die wichtigste Entscheidung betrifft nach Auffassung des Bundeskanzlers die sachgrundlose Befristung. Künftig kann sie bis zu 48 Monaten dauern.

Weiterhin werden beispielsweise die Obergrenzen für steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge erhöht. Zudem wird ein Programm erarbeitet, um Jugendlichen ohne Schul- und Ausbildungsabschluss eine zweite Chance zu ermöglichen, Abschlüsse nachzuholen. Krankschreibungen können künftig nicht mehr telefonisch erfolgen, eine Krankschreibung ist demnächst ab dem ersten Krankheitstag notwendig.

Mehr Wachstum, mehr Gerechtigkeit

Vorgenommen hat sich die Regierungskoalition auch, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Und zwar dort, wo der Markt ihn nicht ausreichend bietet. Hierfür wird eine Wohnungsbaugesellschaft eingerichtet, die den sozialen Wohnungsbau und industrielles, serielles Bauen unterstützt. Zudem wird es zum 01.01.2027 erhebliche zusätzliche Mittel für die Finanzierung von Wohnungsbau durch deutsche Banken geben. 

Zudem hat sich die Regierungskoalition darauf verständigt, dass Sozial- und Innenministerium noch in diesem Sommer gemeinsam einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs mit gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen vorlegen. Geplant ist die Umsetzung bis Ende 2026.

Bürokratierückbau

Deutschland wird schneller, einfacher und effizienter. Um das zu erreichen, hat sich die Regierungskoalition darauf verständigt, überflüssige Berichts- und Dokumentationspflichten abzubauen. Außerdem werden in Zukunft viele Anträge als genehmigt gelten, wenn vier Monate nach Eingang keine andere Nachricht die Antragsteller erreicht. Zudem wird die Abgabe der Steuererklärung vereinfacht, um damit Steuerzahler von unnötigem Aufwand zu entlasten.


Bundesregierung vom 02.07.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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