Das EU-Paket zur Steuervereinfachung umfasst zwei Vorschläge – die Omnibus-Richtlinie zur Besteuerung und die Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC) – und wird den EU-Rahmen für die direkte Besteuerung modernisieren sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts stärken. Gleichzeitig soll das bestehende Schutzniveau vor Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung aufrechterhalten werden. Das Paket soll EU-Unternehmen jährlich rund 8 Mrd. EUR einsparen, davon 3,3 Mrd. EUR an Verwaltungskosten.
Maßnahmen des Omnibus-Pakets
- Vereinfachung umständlicher Vorschriften zur Verbesserung des Binnenmarkts: Mit dem Omnibus wird eine Befreiung von der Quellensteuer auf alle grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Unternehmen in der EU eingeführt. Durch die Abschaffung der Verfahrensanforderungen im Vorfeld und die Vereinfachung der Erstattungsverfahren wird die Maßnahme die Finanzierung erleichtern, Investitionen fördern und die Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Allein diese Maßnahme dürfte den Steuerzahlern in der EU Einsparungen und Vorteile in Höhe von rund 5,3 Mrd. EUR jährlich bringen.
- Erleichterung der Finanzierung: Mit dem Omnibus werden unnötige Beschränkungen für echte Dritt- und Marktfinanzierungen beseitigt, wodurch es für Unternehmen einfacher wird, in den Binnenmarkt zu investieren. Der Omnibus vereinfacht auch die Zinsbegrenzungsregel in der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD), indem Umsetzungsoptionen eliminiert und die De-minimis-Schwelle verbindlich vorgeschrieben wird. Diese Änderungen werden zu Compliance- und Verwaltungskürzungen in Höhe von über 500 Mio. EUR pro Jahr führen.
- Beseitigung von Doppelarbeit: Der Omnibus beseitigt überlappende Bestimmungen zwischen den Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) und der globalen Mindeststeuer (Säule 2), wodurch unnötige Komplexität und Überschneidungen verringert werden. Durch diese Maßnahme dürften Unternehmen jährlich rund 160 Mio. EUR an Befolgungskosten einsparen.
Maßnahmen der DAC-Neufassung
Die Hauptziele des Vorschlags für eine Neufassung des DAC bestehen darin, den EU-Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten Steuern zu vereinfachen, zu präzisieren und zu verbessern. Durch die Zusammenführung des DAC und seiner acht Änderungen in einem einzigen Rechtstext sind die Rechtsvorschriften benutzerfreundlicher und kohärenter, wodurch die Rechtssicherheit verbessert wird. Mit der Neufassung werden einige wichtige Maßnahmen eingeführt, wie z. B.:
- Aufhebung der Meldepflichten für bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen: Mit der Neufassung werden die Berichtspflichten für multinationale Unternehmensgruppen, die dem Mindeststeuersatz von 15 % gemäß den Vorschriften der Säule 2 unterliegen, aufgehoben, was zu Einsparungen bei den Befolgungskosten in Höhe von rund 300 Mio. EUR führt. Außerdem werden Meldepflichten für alle anderen EU-Unternehmen für bestimmte grenzüberschreitende Steuerregelungen aufgehoben, die den Steuerverwaltungen einen begrenzten Mehrwert bieten, wodurch das Meldevolumen um 35 % gesenkt und jährlich 40 Mio. EUR eingespart werden.
- Unterstützung der Kreislaufwirtschaft: Mit der Neufassung wird der Meldeschwellenwert für den Online-Warenhandel erhöht, wodurch die Meldepflichten für mehr als 10 Millionen private Verkäufer, insbesondere diejenigen, die Gebrauchtwaren verkaufen, aufgehoben werden. Diese Maßnahme führt zu Einsparungen bei den Compliance-Kosten für digitale Plattformen in Höhe von 678 Mio. EUR.
- Verbesserung der Identifizierung von Steuerzahlern: Mit der Neufassung wird ein neues Überprüfungsinstrument für Steueridentifikationsnummern eingeführt, mit dem sichergestellt wird, dass die Steuerverwaltungen alle gemeldeten Steuerpflichtigen effizient und wirksam identifizieren können.
Das Paket wird nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme vorgelegt.

