16.06.2026

Arbeitsrecht, Meldung

Urlaubsgeld bleibt selten

Urlaub wird in diesem Sommer für viele Beschäftigte spürbar teurer – doch ein zusätzliches Urlaubsgeld erhält längst nicht jeder. Nur 44% der Beschäftigten in der Privatwirtschaft bekommen Urlaubsgeld.

Beitrag mit Bild

andreypopov/123rf.com

Ob Autofahrt in die Berge, Wohnmobilreise nach Schweden oder Flug auf die Kanaren: Urlaub dürfte für viele Beschäftigte in diesem Sommer teurer werden. Umso stärker rücken freiwillige und tarifliche Zusatzleistungen wie Urlaubsgeld in den Fokus. Für Arbeitgeber kann die Sonderzahlung ein wirksames Instrument sein, um Wertschätzung zu zeigen und die Bindung an das Unternehmen zu stärken. Nach einer aktuellen Online-Befragung des Portals Lohnspiegel.de vom WSI der Hans-Böckler-Stiftung erhalten in diesem Jahr voraussichtlich rund 44% der Beschäftigten Urlaubsgeld. Ausgewertet wurden Angaben von etwa 50.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum Mai 2025 bis Mai 2026.

Tarifbindung macht den Unterschied

Besonders deutlich ist der Unterschied zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben: Mit Tarifvertrag erhalten 73% der Beschäftigten Urlaubsgeld, ohne Tarifvertrag sind es 35%. Für Arbeitgeber zeigt dies zweierlei: Tarifverträge schaffen klare, planbare Rahmenbedingungen. Zugleich können auch nicht tarifgebundene Unternehmen mit freiwilligen Sonderzahlungen im Wettbewerb um Fachkräfte punkten.

Auch Betriebsgröße, Region und Beschäftigtenstruktur spielen eine Rolle. In Großbetrieben mit mehr als 500 Beschäftigten erhalten 61% Urlaubsgeld, in mittleren Betrieben 50% und in kleineren Betrieben unter 100 Beschäftigten 37%. Männer profitieren häufiger als Frauen, westdeutsche Beschäftigte häufiger als ostdeutsche.

Große Unterschiede je nach Branche

Die Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes variiert erheblich. Sie reicht nach Angaben des WSI-Tarifarchivs von 186 € in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 2.904 € in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie in Westfalen-Lippe. In der Eisen- und Stahlindustrie Nordrhein-Westfalens fallen jährliche Sonderzahlungen noch höher aus, umfassen dort aber auch weitere Bestandteile wie Weihnachtsgeld.

Für Arbeitgeber bleibt entscheidend: Urlaubsgeld ist nicht nur Kostenfaktor, sondern auch ein Signal. Gerade in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten kann eine transparente und verlässliche Sonderzahlung helfen, Motivation, Loyalität und Arbeitgeberimage zu stärken.


Hans-Böckler-Stiftung vom 16.06.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


16.06.2026

Nicht jeder Arbeitsplatzkonflikt ist Mobbing

Arbeitgeber müssen nicht bei jedem Teamkonflikt arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen oder Entschädigungen leisten.

weiterlesen
Nicht jeder Arbeitsplatzkonflikt ist Mobbing

Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


15.06.2026

Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Nicht jede Erbauseinandersetzung führt automatisch zu einer vollständigen Befreiung von der Grunderwerbsteuer, zeigt das Urteil des FG Münster.

weiterlesen
Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Meldung

sdecoret/123rf.com


15.06.2026

AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Deutschland bekommt durch den Bundestagsbeschluss den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen AI Act.

weiterlesen
AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht