05.05.2026

Meldung, Steuerrecht

Steuerliche Forschungszulage im Überblick

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist die zentrale Anlaufstelle für die Prüfung der Förderfähigkeit von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) stellt die Informationen der BSFZ zur Orientierung für die steuerberatende Praxis gebündelt zur Verfügung.

Beitrag mit Bild

© Gajus/fotolia.com

Die steuerliche Forschungszulage ist ein bundesweites Förderinstrument, das Unternehmen in Deutschland steuerliche Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) bietet. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen mit der steuerlichen Forschungszulage ihr wirtschaftliches Wachstum stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen können. Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde die steuerliche Forschungszulage nochmals attraktiver ausgestaltet, wie Sie der Übersicht der BSFZ entnehmen können. Die Bescheinigungsstelle gibt einen umfassenden Überblick über dieses Förderinstrument:

Vorteile der steuerlichen Forschungszulage

  • Branchenübergreifend, themenoffen und variabel in der Vorhabenlaufzeit
  • Förderung von Grundlagenforschung, industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung
  • Digitale Antragstellung ist jederzeit für laufende, geplante oder bereits abgeschlossene Vorhaben möglich

Besonderheit

  • Bei positiver Bescheinigung besteht ein Rechtsanspruch auf die steuerliche Forschungszulage
  • Planbar, ohne Wettbewerb mit anderen Antragstellern und unabhängig von begrenzten Fördermitteln

Anspruchsberechtigte

Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland mit FuE-Vorhaben

Förderfähige Kosten

  • Arbeitslöhne (inkl. pauschaler Stundensätze für Eigenleistungen)
  • Auftragsforschung (60% bzw. 70% sind ansetzbar)
  • Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter (ab 28.03.2024 und unter bestimmten Bedingungen)
  • Gemein- und Betriebskosten (für Vorhaben, die nach 31.12.2025 beginnen, pauschal 20%)

Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr

  • 4 Mio. € (für Aufwendungen bis 27.03.2024)
  • 10 Mio. € (für Aufwendungen ab 28.03.2024 bis 31.12.2025)
  • 12 Mio. € (für Aufwendungen ab 01.01.2026)

Wie hoch ist die Forschungszulage?

  • Grundsätzlich 25% der Bemessungsgrundlage
  • 35% für KMU (für Aufwendungen ab 28.03.2024)

Antragsverfahren

  • Antrag auf Bescheinigung der Förderfähigkeit bei der BSFZ
  • Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Antrag auf Bescheinigung im Voraus für bis zu drei volle Wirtschaftsjahre möglich
  • Rückwirkende Beantragung ist ebenfalls möglich (Antragstellung innerhalb der Festsetzungsfrist von vier Jahren)

Wichtige Kriterien für FuE-Projekte

  • Neuartigkeit (Gewinnung neuer Erkenntnisse)
  • Risiko (technisch-wissenschaftliche Risiken/Unwägbarkeiten)
  • Planmäßigkeit (systematisches und planmäßiges Vorgehen)

Auf der Webseite der BSFZ gibt es überdies ein umfassendes Informations- und Hilfsangebot sowie den direkten Link zum Antragsportal.


DStV vom 30.04.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Jannis Lührs / Saskia Bardens


01.07.2026

EU-Tax-Omnibus-Richtlinie: Wesentliche Reformvorschläge und Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht

Am 24.06.2026 hat die EU-Kommission den Entwurf einer neuen Tax-Omnibus-Richtlinie vorgestellt, die bestehende EU-Regeln zur Unternehmensbesteuerung im Bereich der direkten Steuern umfassend vereinfachen, modernisieren und aufeinander abstimmen soll.

weiterlesen
EU-Tax-Omnibus-Richtlinie: Wesentliche Reformvorschläge und Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


01.07.2026

EU-Geldwäschepaket: neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten

Die BRAK warnt, dass neue europäische Geldwäschevorgaben die geplante Sicherung anwaltlicher Sammelanderkonten gefährden könnten.

weiterlesen
EU-Geldwäschepaket: neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten

Meldung

nx123nx/123rf.com


01.07.2026

Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen

Durch das Steuervereinfachungspaket profitieren besonders grenzüberschreitend tätige Unternehmen von weniger Meldepflichten und einfacheren Verfahren.

weiterlesen
Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht