Das 2. Energiesteuersenkungsgesetz sieht vor, die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin ab dem 01.05.2026 für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter zu reduzieren. Einschließlich des darauf anfallenden Umsatzsteueranteils ergebe sich daraus eine Entlastung von bis zu 17 Cent brutto pro Liter. Auf diese Weise würden Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft bei den Kraftstoffpreisen um rund 1,6 Mrd. € entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Reaktion auf Spritpreiskrise
Ziel des Gesetzes sei es, den Preisschock bei den Spritpreisen kurzfristig zu dämpfen. Aufgrund des Iran-Kriegs seien die Energiepreise, insbesondere die Rohölpreise stark gestiegen. Dies könne die Konsumnachfrage verringern. Außerdem werde die wirtschaftliche Entwicklung durch die Unsicherheit und sinkende Zuversicht belastet.
Steuerfreie Entlastungsprämie vom Arbeitgeber
Um die Folgen des Iran-Kriegs abzumildern, ermöglicht es die sogenannte Entlastungsprämie Arbeitgebern, eine steuer- und abgabenfreie Auszahlung i.H.v. bis zu 1.000 € an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Diese Zahlung soll bis zum 30.06.2027 möglich sein. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist, dass „die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, also insbesondere nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert wird“, heißt es im beschlossenen Koalitionsantrag, der den Gesetzentwurf von Union und SPD zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes ergänzt.
Kritik an der Entlastungsprämie
Was auf den ersten Blick wie eine Entlastung wirke, sei bei näherer Betrachtung eine Belastung, kritisieren viele Betriebe. Es handle sich um eine Verschiebung zulasten der ohnehin überstrapazierten Unternehmen. Die Prämie würde zwar auf der einen Seite die Beschäftigten entlasten, die Kosten tragen jedoch die Arbeitgeber, das Geld fehle dann aber an anderer Stelle.

