07.04.2026

Meldung, Wirtschaftsrecht

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Ein neuer Gesetzentwurf stärkt die Marktüberwachung, harmonisiert Sanktionen und erweitert die Ökodesign-Vorgaben auf mehr Produkte, auch wenn sie den Energie- oder Wasserverbrauch nur mittelbar beeinflussen.

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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen (21/5141) eingebracht.

Verschärfte Kontrolle bei Ökodesign und Energielabeln

Das Gesetz schafft nach Angaben der Regierung die notwendigen Voraussetzungen, um die Einhaltung europäischer Anforderungen an die energieeffiziente, ressourcenschonende und umweltgerechte Gestaltung von Produkten zu überprüfen. Die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung sollen aktualisiert und mit den bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz – harmonisiert werden. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt nach Angaben der Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung.

Klarstellungen für ressourcenschonende Produkte

Auch Definitionen sollen geändert werden. Zukünftig gilt als Ökodesign-Produkt jeder Gegenstand, der in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen oder ausgestellt wird und dabei vom Anwendungsbereich einer entsprechenden Durchführungsrechtsvorschrift erfasst wird. Damit werden neben Produkten, die selbst Energie verbrauchen, erzeugen, übertragen oder messen, auch Produkte erfasst, die durch ihre Verwendung den Verbrauch von Energie nur mittelbar beeinflussen. In einer EU-Richtlinie werden beispielhaft unter anderem den Wasserverbrauch beeinflussende Produkte wie Duschköpfe oder Wasserhähne genannt. Außerdem werden Klarstellungen und Ergänzungen zur Reparatur von Ökodesign-Produkten vorgenommen.


Dt. Bundestag vom 07.04.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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