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31.03.2026

Meldung, Wirtschaftsrecht

Grünes Licht für EU-Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung

Die EU will Korruption künftig entschlossener und einheitlicher bekämpfen. Mit neuen Vorschriften schafft sie erstmals einen europaweiten strafrechtlichen Rahmen, der Definitionen, Sanktionen und Präventionsmaßnahmen harmonisiert. Damit sollen Strafbarkeitslücken geschlossen und grenzüberschreitende Korruptionsfälle effektiver verfolgt werden.

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Das Europäische Parlament hat am 26.03.2026 neue EU-Vorschriften beschlossen, die Korruptionsdelikte einheitlicher definieren, Sanktionen verschärfen, Präventionspflichten ausbauen und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit EU-Behörden stärken. Durch die Modernisierung bestehender Vorschriften, die Angleichung rechtlicher Definitionen und die Einführung strukturierter Sanktionsniveaus zielen neue EU-weite Vorschriften darauf ab, besonders in grenzüberschreitenden Fällen, Durchsetzungslücken zu schließen. Das Sanktionssystem soll sicherstellen, dass die Höchststrafen nach nationalen Vorschriften nicht zu gering ausfallen. Die Mitgliedstaaten werden weiterhin die Möglichkeit haben, strengere Vorschriften zu erlassen und die Bestimmungen an ihre nationalen Rechtssysteme anzupassen.

Zusammenarbeit zur Bewältigung bestehender und sich abzeichnender Herausforderungen

Die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und den EU-Einrichtungen – darunter das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), die Europäische Staatsanwaltschaft, Europol und Eurojust – wird gestärkt und der Informationsaustausch und die Koordinierung verbessert. Die Mitgliedstaaten werden außerdem jährlich vergleichbare Daten veröffentlichen, um die Transparenz und faktengestützte Politikgestaltung zu verbessern.

Nationale Strategien und Anforderungen an unabhängige Stellen

Zur Stärkung von Prävention und Governance werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Strategien zur Korruptionsbekämpfung (unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft) anzunehmen und regelmäßig zu aktualisieren. Sie müssen Risikobewertungen durchführen und Systeme für Interessenkonflikte, Transparenz der politischen Finanzierung und Integritätsstandards sicherstellen. Es müssen ebenfalls spezielle und unabhängige Stellen zur Prävention und Bekämpfung von bestehender Korruption eingerichtet werden.


EU-Parlament vom 26.03.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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