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19.03.2026

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU Inc.: Europas neue Rechtsform für Unternehmen

Mit EU Inc. will die Europäische Kommission Unternehmen künftig einen einheitlichen und digitalen Rechtsrahmen für die gesamte EU bieten. Ziel ist es, Gründung, Expansion und Verwaltung über Ländergrenzen hinweg deutlich einfacher, schneller und günstiger zu machen.

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© Jamrooferpix / fotolia.com

Die EU-Kommission hat am 18.03.2026 ihren Vorschlag für EU Inc. vorgelegt, ein neues einheitliches Regelwerk für Unternehmen, das den Grundstein und Ausgangspunkt für die 28. Regelung der EU bildet. EU Inc. ist ein optionaler, standardmäßig digitaler europäischer Unternehmensrahmen. Sie wird es Unternehmen erleichtern, in der gesamten EU zu gründen, zu operieren und zu wachsen, indem sie Anreize dafür schaffen, in Europa zu bleiben, und diejenigen, die sich einmal anderswo umgesehen haben, ermutigen, zurückzukehren.

Weniger Bürokratie, mehr Tempo

Für viel zu viele Unternehmer und innovative Unternehmen bedeutet die Expansion über die EU-Grenzen hinaus, dass sie sich in einer fragmentierten Rechtslandschaft der Unternehmen bewegen müssen. Europäische innovative Unternehmen sind mit 27 nationalen Rechtssystemen und mehr als 60 Unternehmensformen konfrontiert. Diese Komplexität kann die Gründung eines Unternehmens für Wochen oder sogar Monate verzögern, das Wachstum verlangsamen, die Kosten erhöhen und die Skala entmutigen.  EU Inc. steht im Mittelpunkt der Antwort der Kommission auf diese Herausforderungen: In Form einer Verordnung wird es ein einheitliches harmonisiertes Regelwerk für Unternehmen geben, das die Unternehmen wählen können, anstatt sich durch mehrere nationale Regelungen zu bewegen und das wahre Potenzial des Binnenmarkts zu erschließen.

Im Draghi-Bericht wurde die dringende Notwendigkeit hervorgehoben, sich auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU zu konzentrieren, unter anderem indem innovativen Unternehmen die Expansion in Europa erleichtert wird.

Zu den Hauptmerkmalen von EU Inc. gehören:

  • Schnellere Registrierung: Unternehmer, Gründer und Unternehmen können innerhalb von 48 Stunden ein Unternehmen der EU Inc. für weniger als 100 € und ohne Mindestkapitalanforderungen gründen.
  • Einfachere Verfahren: EU-Inc.-Unternehmen müssen ihre Unternehmensinformationen nur einmal über eine Schnittstelle auf EU-Ebene übermitteln, die nationale Unternehmensregister miteinander verbindet. In einem zweiten Schritt wird die Kommission ein neues zentrales EU-Register einrichten. EU-Inc.-Unternehmen erhalten ihre Steueridentifikations- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, ohne dass sie den Papierkram erneut einreichen müssen. 
  • Vollständig digitaler Betrieb: Unternehmensprozesse werden standardmäßig während des gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens digital sein.
  • Unterstützung von Gründern bei einem schnelleren und kostengünstigeren Neustart: EU-Inc.-Unternehmen werden Zugang zu vollständig digitalen Liquidationsverfahren haben. Innovative Start-ups werden Zugang zu vereinfachten Insolvenzverfahren haben, um die Abwicklung von Geschäften zu erleichtern. So können Gründer innovative Ideen ausprobieren und bei Bedarf neu starten.
  • Bessere Bedingungen für Investitionen: Mit dem heutigen Vorschlag werden persönliche Formalitäten beseitigt, digitale Verfahren für Finanzierungen bereitgestellt und die Übertragung von Anteilen vereinfacht. Es wird keine obligatorische Beteiligung von Intermediären an Aktienübertragungen und Liquidationsverfahren mehr geben. Der Vorschlag wird es den Mitgliedstaaten auch ermöglichen, Unternehmen der EU Inc. Zugang zur Börse zu gewähren.
  • Bessere Mittel zur Gewinnung von Talenten: EU-Inc.-Unternehmen werden in der Lage sein, EU-weite Aktienoptionspläne für Arbeitnehmer aufzustellen. Die Aktienoption wird nur auf das Einkommen besteuert, das nach dem Verkauf generiert wird. Dies ist ein entscheidender Faktor, um insbesondere für innovative Start-ups Attraktivität zu gewährleisten.
  • Vollständiger Zugang zum Binnenmarkt: Die Unternehmen der EU Inc. können frei wählen, in welchem Mitgliedstaat sie tätig sind. Der Vorschlag enthält eine schwarze Liste verbotener Praktiken, um sicherzustellen, dass EU-Inc.-Unternehmen wie alle anderen nationalen Unternehmen behandelt werden.
  • Starke Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch: Die nationalen Beschäftigungs- und Sozialgesetze sind von dem Vorschlag nicht betroffen. Sie gelten für EU Inc. genauso wie für alle anderen Unternehmen nach nationalem Gesellschaftsrecht. Die geltenden Garantien des Eintragungsmitgliedstaats gelten in vollem Umfang für das Unternehmen EU Inc., auch wenn es um Vorschriften zur Mitbestimmung geht. 
  • Flexibilität der Aktien: EU-Inc.-Unternehmen werden die Flexibilität haben, verschiedene Aktiengattungen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen oder Stimmrechten zu schaffen. Dies kann zum Beispiel Gründern helfen, ihr Geschäft vor feindlichen Übernahmen zu schützen.

Nächste Schritte

Der Vorschlag von EU Inc. wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Die EU-Kommission wird ihr Möglichstes tun, um die beiden gesetzgebenden Organe in dieser Hinsicht mit dem klaren Ziel zu unterstützen, bis Ende 2026 eine Einigung zu erzielen.


EU-Kommission vom 18.03.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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