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10.03.2026

Betriebswirtschaft, Meldung

Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung

Der Nahost-Krieg wirft auch für Unternehmen und ihre Berichterstattung neue Fragen auf. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat deshalb einen Fachlichen Hinweis veröffentlicht, der Orientierung für Abschlüsse und Lageberichte rund um den Jahresabschluss 2025 gibt.

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Das IDW hat einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf die Rechnungslegung und deren Prüfung erarbeitet. Darin bietet das IDW Unternehmen und Wirtschaftsprüfern eine erste Orientierung zu Fragen, die sich für Abschlüsse und Lageberichte ergeben können, deren Aufstellung oder Prüfung in zeitlicher Nähe zum Ausbruch des Konflikts erfolgt.

Bilanzierung vor und nach dem Stichtag

Inhaltlich geht es unter anderem darum, wie Auswirkungen des Nahost-Kriegs ab dem 28.02.2026 auf die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung zum Stichtag 31.12.2025 zu berücksichtigen sind. Da der Krieg nach dem Bilanzstichtag 31.12.2025 begann, gilt er aufgrund des Stichtagsprinzips als wertbegründendes Ereignis und ist grundsätzlich erst in der Bilanz und GuV von Abschlüssen mit Stichtagen nach dem 27.02.2026 zu berücksichtigen.

Unternehmen, deren Abschlüsse für 2025 am 28.02.2026 noch nicht aufgestellt waren, müssen jedoch im Anhang für das Geschäftsjahr 2025 die wirtschaftlichen Auswirkungen qualitativ darstellen und wesentliche finanzielle Konsequenzen ab 01.01.2026 berichten. Auch nach IFRS ist über wesentliche non-adjusting events zu informieren.

Lageberichterstattung und nichtfinanzielle Berichterstattung

Weitere relevante Fragen und Antworten des Fachlichen Hinweise betreffen die Auswirkungen des Nahost-Krieges auf die Lageberichterstattung sowie deren Bedeutung für die nichtfinanzielle Berichterstattung zum 31.12.2025, wenn die freiwillig unter Anwendung der ESRS als Rahmenwerk erfolgt. Der Fachliche Hinweis wird bei Bedarf ergänzt.


IDW vom 06.03.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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