18.02.2026

Betriebswirtschaft, Meldung

ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

IFRS 18 bringt ab 2027 eine neue, streng strukturierte Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie verschärfte Transparenzanforderungen für Management-Kennzahlen und zwingt Unternehmen damit zu umfassenden Anpassungen in Reporting, Systemen und Kommunikation.

Beitrag mit Bild

©Bounlow-pic/fotolia.com

Die European Securities and Markets Authority erhöht den Druck auf Europas Emittenten. Mit einem neuen Statement zur Einführung von IFRS 18 ‚Darstellung und Angaben im Abschluss‘ verlangt die Aufsicht eine frühzeitige, transparente und qualitativ hochwertige Umsetzung. Der Standard, verabschiedet vom International Accounting Standards Board (IASB), gilt ab 01.01.2027 und ist rückwirkend anzuwenden (inklusive Anpassung der Vergleichszahlen 2026). Die Verordnung zur Übernahme von IFRS 18 wurde am 16.02.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Neue Struktur für die Performance-Darstellung

IFRS 18 verändert nicht die Bewertung, wohl aber die Darstellung der finanziellen Leistung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird künftig klar in operative, investive und finanzielle Kategorien gegliedert; verpflichtende Zwischensummen wie das Operating Profit sollen die Vergleichbarkeit erhöhen. Für viele Unternehmen bedeutet das eine Neujustierung ihres bislang kommunizierten „operativen Ergebnisses“ mit möglichen Folgen für Covenants, Vergütungssysteme und Kapitalmarktkommunikation.

Strengere Regeln für Management-Kennzahlen

Besonders sensibel ist der Umgang mit Management-defined Performance Measures. Künftig müssen diese in einer zentralen Anhangangabe erläutert, auf IFRS-Zwischensummen übergeleitet und inklusive Steuer- und Minderheiteneffekten transparent gemacht werden. Die Botschaft der ESMA ist klar: Inflationsartige „Adjusted“-Kennzahlen ohne stringente Herleitung werden es schwerer haben.

Mehr als ein Bilanzthema

Die Umsetzung ist kein reines Accounting-Projekt. IT-Systeme, Reportingprozesse und ESEF-Mappings müssen angepasst werden; zugleich erwartet die Aufsicht bereits vor 2027 belastbare Angaben zu den erwarteten Effekten. IFRS 18 wird damit zum Stresstest für Governance, Transparenz und interne Steuerungslogik und zum Lackmustest für die Qualität der europäischen Finanzberichterstattung.


ESMA vom 17.02.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gemäß § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.04.2026

Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)