Ein spektakulärer Betrugsfall aus dem Bereich Umwelttechnologie hat mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg seinen rechtskräftigen Abschluss gefunden. Im Zentrum: eine angeblich revolutionäre Technik zur Dieselvermehrung und ein Investitionsschaden in Millionenhöhe.
Hochtrabende Versprechen, aber keine funktionierende Technik
Ein Papenburger Unternehmer versprach in Kooperation mit einer chinesischen Unternehmensgruppe, mittels einer neuartigen Technologie aus einem Liter Diesel und einem Liter Wasser bis zu 1,8 Liter marktfähigen Kraftstoff herzustellen. Für die exklusive Vermarktung in China floss im Jahr 2013 eine Investitionssumme von rund 3,25 Mio. € mit der Zusage, elf funktionsfähige Anlagen zu liefern.
Doch die Technik hielt nicht, was versprochen wurde. Die zugesicherte Produktionsleistung von 200.000 Litern pro Modul täglich war laut Gericht technisch nicht realisierbar und das bereits im Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse. Als die geplante Funktionsprüfung in Abu Dhabi 2014 ausblieb, traten die Investoren vom Vertrag zurück.
OLG sieht Täuschung mit Vorsatz
Das OLG Oldenburg befand mit Urteil vom 20.11.2025 (8 U 256/21), dass die Beklagten – der Sohn des verstorbenen Unternehmers sowie dessen Firma – die chinesischen Investoren vorsätzlich über die Leistungsfähigkeit der Technologie getäuscht haben. Sie müssen deshalb rund 3,25 Mio. € nebst Zinsen als Schadensersatz zahlen. Das Gericht überzeugte insbesondere die Tatsache, dass es objektiv keine Möglichkeit gegeben habe, die angekündigte Technik zu realisieren, was den Beteiligten auch bewusst gewesen sei. Bereits im September 2024 hatte die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück in einem Strafverfahren den Sohn des Unternehmers wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt.
Langjähriger Prozess mit internationalem Bezug
Dem zivilrechtlichen Verfahren war ein jahrelanger Prozessverlauf vorausgegangen, der unter anderem Fragen internationaler Zuständigkeit, des angeblichen Fehlens von Betrugsvorsatz und des Werts der gelieferten Technik zum Gegenstand hatte. Letztlich wies das OLG sämtliche Einwände zurück. Das Verfahren gegen den inzwischen verstorbenen Vater des Beklagten ist derzeit ausgesetzt. Die Erbfolge ist noch nicht geklärt.

