17.12.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Gender Pay Gap 2025 unverändert bei 16%

Die Verdienstlücke zwischen Männern und Frauen bleibt auch 2025 bestehen, sowohl unbereinigt als auch bei vergleichbaren Tätigkeiten. Während ein Teil der Differenz auf strukturelle Faktoren wie Teilzeitbeschäftigung oder Branchenwahl zurückzuführen ist, bleibt ein erheblicher Teil unerklärt.

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Frauen haben im Jahr 2025 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16% weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten Frauen mit 22,81 € einen um 4,24 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (27,05 €). Im Vergleich zum Vorjahr blieb der unbereinigte Gender Pay Gap somit konstant. Nach wie vor ist der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland deutlich kleiner als in Westdeutschland: In Ostdeutschland lag er im Jahr 2025 bei 5%, in Westdeutschland dagegen bei 17%.

Verdienstunterschied in der Privatwirtschaft deutlich höher als im öffentlichen Dienst

Die Berechnung des Gender Pay Gap folgt der einheitlichen Definition des statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat). Ausgeschlossen sind dabei die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“. Bezieht man Letzteren mit ein, lag der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern im Jahr 2025 bei 15%. Der niedrigere Wert ist darauf zurückzuführen, dass im öffentlichen Dienst deutlich geringere Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen. So fiel der unbereinigte Gender Pay Gap im öffentlichen Dienst (hier: Wirtschaftsabschnitte „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie „Erziehung und Unterricht“) mit 4% wesentlich geringer aus als in der Privatwirtschaft (17%). Damit war der relative Verdienstabstand in der Privatwirtschaft mehr als viermal so hoch wie im öffentlichen Dienst.

Bereinigter Gender Pay Gap: Frauen mit vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie wie Männer verdienten im Schnitt weiterhin 6% weniger pro Stunde

Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich rund 60% der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. In Eurobeträgen sind das 2,53 € des gesamten Verdienstunterschieds von 4,24 €. Ein wesentlicher Faktor ist dabei, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Hierauf sind 19% der Verdienstlücke (0,81 €) zurückzuführen. Zudem sind Frauen häufiger in Branchen und Berufen tätig, in denen allgemein geringer entlohnt wird, was rund 18% des Verdienstunterschieds (0,75 €) erklärt. Etwa 13% der Verdienstlücke (0,55 €) lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.

Die verbleibenden 40% des Verdienstunterschieds (1,71 € von 4,24 €) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6%. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2025 pro Stunde 6% weniger als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: 6%, östliche Bundesländer: 9%). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als „Obergrenze“ für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen.


Destatis vom 16.12.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


18.12.2025

Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Der Bundesfinanzhof hat erstmals klargestellt, wann ein Schadensersatzanspruch wegen Datenschutzverstößen gegen ein Finanzamt zulässig ist.

weiterlesen
Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.12.2025

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen

Künftig sollen die Regeln für Produkthaftung auch für Schäden gelten, die durch fehlerhafte Software – einschließlich KI-Software – verursacht wurden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen

Meldung

©momius/fotolia.com


17.12.2025

Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Mit seinem zweiten Schreiben zur E-Rechnung bringt das Bundesfinanzministerium Licht ins Dunkel – doch nicht ohne neue Herausforderungen.

weiterlesen
Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank