• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert

04.12.2025

Meldung, Steuerrecht

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert

Der Bundestag hat grünes Licht für die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos gegeben. Wer sich bis 2030 ein E-Auto anschafft oder umrüstet, kann sich auf bis zu zehn Jahre Steuerfreiheit freuen. Die Regelung soll den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität weiter fördern.

Beitrag mit Bild

©estations/fotolia.com

Am 04.12.2025 hat der Bundestag die Befreiung der Elektroautos von der Kfz-Steuer verlängert. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ (21/2672, 21/2966) stimmte der Bundestag im Anschluss an eine 20-minütige Debatte zu. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses vor.

E-Autos weiter steuerfrei

Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wird um fünf Jahre verlängert. Durch die Gesetzesänderung wird auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.

Steuervorteil für E-Mobilität: Frist verlängert bis 2035

Die zehnjährige Steuerbefreiung wird jedoch begrenzt bis längstens 31.12.2035, „um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten“, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben, wie aus seiner Stellungnahme (21/2966) hervorgeht.

 


Bundestag vom 04.12.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


19.03.2026

BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

Der BFH hat klargestellt, dass ein stiller Gesellschafter nicht schon deshalb Mitunternehmer ist, weil er Leistungen für das Unternehmen erbringt und am Gewinn beteiligt wird.

weiterlesen
BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


19.03.2026

EU Inc.: Europas neue Rechtsform für Unternehmen

Die neue Rechtsform EU Inc. soll Unternehmen in Europa schneller, digitaler, günstiger und grenzüberschreitend einfacher wachsen lassen.

weiterlesen
EU Inc.: Europas neue Rechtsform für Unternehmen

Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)