• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

05.12.2025

Arbeitsrecht, Meldung

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Mit einem neuen Strategieplan und einer breit angelegten Konsultation der Sozialpartner bereitet die EU-Kommission ein EU-Gesetz vor, das faire, sichere und moderne Arbeitsbedingungen europaweit stärken soll. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind nun gefragt, ihre Perspektiven einzubringen.

Beitrag mit Bild

nx123nx/123rf.com

Die EU-Kommission hat einen Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze vorgelegt und eine erste Konsultation zum bevorstehenden Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze eingeleitet, einem neuen Legislativvorschlag, mit dem die Rechte der Arbeitnehmer gewährleistet und gleichzeitig mit den technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen Schritt gehalten werden sollen.

Krisen und Fachkräftemangel

Angemessene Löhne und hochwertige Arbeitsplätze sind unerlässlich, um die Produktivität zu steigern, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und vor Armut trotz Erwerbstätigkeit zu schützen. Während die Arbeitsplatzqualität in der EU im Allgemeinen hoch ist, spüren die Arbeitnehmer nach wie vor die Auswirkungen globaler Krisen und steigender Lebenshaltungskosten.  Gleichzeitig sehen sich Unternehmen mit einem Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel konfrontiert und sind gleichzeitig bestrebt, in einem sich schnell verändernden globalen Umfeld wettbewerbsfähig zu bleiben. Der Fahrplan konzentriert sich auf die Bereiche, in denen das Handeln der EU den größten Unterschied machen kann:

  • Schaffung und Erhaltung hochwertiger Arbeitsplätze in der gesamten EU;
  • Gewährleistung von Fairness und Modernisierung in der Arbeitswelt;
  • Unterstützung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beim ökologischen, digitalen und demografischen Wandel;
  • Stärkung des sozialen Dialogs und der Tarifverhandlungen;
  • Gewährleistung eines wirksamen Zugangs zu Rechten, hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen und angemessenen Investitionen.
  • Der Fahrplan wurde auf der Grundlage umfassender Konsultationen mit europäischen und nationalen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen (im Folgenden „Sozialpartner“)ausgearbeitet, wobei rund 200 Organisationen in der gesamten EU mobilisiert und mehr als 50 Diskussionen in allen Mitgliedstaaten geführt wurden.

Auf dem Weg zu einem Qualitätsarbeitsgesetz

Wie Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der EU 2025 und im Arbeitsprogramm der Kommission für 2026 angekündigt hat, wird die Kommission 2026 ein Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze vorschlagen. Mit dem neuen Gesetz werden die EU-Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer aktualisiert und gleichzeitig Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit gefördert. In der ersten Phase der Konsultation werden die Standpunkte der Sozialpartner zur Ausrichtung der EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzqualität eingeholt. In der Konsultation werden mehrere Bereiche hervorgehoben, die ein künftiges Gesetz abdecken könnte, darunter:

  • Algorithmisches Management und künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz: Digitale Werkzeuge stehen heute im Mittelpunkt des Arbeitslebens. KI kann Zeit sparen und die Produktivität steigern. 84 % der Europäer sind jedoch der Ansicht, dass diese Technologien bei der Arbeit sorgfältig verwaltet werden müssen.
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Neue Technologien und mobile digitale Geräte haben Arbeitsplätze verändert und die Fernarbeit ausgeweitet.  Die psychosozialen und ergonomischen Risiken am Arbeitsplatz haben zugenommen, was deutlich macht, dass die EU-Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aktualisiert werden müssen. Im Jahr 2025 berichteten 29 % der Arbeitnehmer von Stress, Angstzuständen oder Depressionen, die durch ihren Arbeitsplatz verursacht oder verschlimmert wurden, gegenüber 27 % im Jahr 2022, so die jüngste Pulsumfrage der EU-OSHA.
  • Vergabe von Unteraufträgen: Die Vergabe von Unteraufträgen hilft Unternehmen, auf Fachwissen zuzugreifen und Innovationen zu entwickeln. Es kann jedoch auch zu missbräuchlichen Praktiken und einer schlechten Einhaltung der Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften führen, insbesondere in langen und komplexen Zulieferketten.
  • Gerechter Übergang: Der grüne und der digitale Wandel treiben Unternehmen in der gesamten EU zur Umstrukturierung an, was sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber große Herausforderungen mit sich bringt.
  • Durchsetzung und Rolle der Sozialpartner: Eine konsequente Durchsetzung ist für Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung, damit sie von ihren Rechten profitieren können. Anhaltende Probleme wie nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und unzureichende Einhaltung der Vorschriften untergraben die Arbeitsplatzqualität und den fairen Wettbewerb.

Die nächsten Schritte

Diese neue Konsultation wird die im Oktober 2025 abgeschlossene Konsultation zum Recht auf Nichterreichbarkeit und Telearbeit ergänzen. Die erste Phase der Konsultation der Sozialpartner zum künftigen Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze läuft bis zum 29.01.2026.


EU-Kommission vom 04.12.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©moovstock/123rf.com


05.12.2025

Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Das OLG Frankfurt a.M. stellt klar, dass nicht jede Zahlung aus Moskau unter die EU-Sanktionen fällt. Was zählt, ist der konkrete Einzelfall.

weiterlesen
Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Steuerboard

Katrin Dorn


05.12.2025

Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 in der durch den Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

weiterlesen
Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.12.2025

Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Vereinbaren ein beherrschender Gesellschafter und seine Gesellschaft vor Fälligkeit der Darlehenszinsen eine Prolongation, liegt darin kein steuerlich relevanter Zufluss.

weiterlesen
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank