Die vor Kurzem vom Bundestag verabschiedete Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes hat am 21.11.2025 den Bundesrat passiert.
Hersteller in der Pflicht
Mit der Gesetzesänderung sollen vor allem die Entsorgung und Rücknahme elektronischer Geräte besser geregelt und EU-Recht umgesetzt werden. Dafür werden die Hersteller stärker in die Verantwortung genommen, zum Beispiel bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundären Rohstoffen und der Langlebigkeit von Elektrogeräten. Zudem sollen Sammel- und Rücknahmesysteme durch ein Logo vereinheitlicht und leichter zugänglich gemacht werden. Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten vertreiben, müssen zukünftig eine Sammelstation für gebrauchte Geräte einrichten und diese verpflichtend zurücknehmen. An kommunalen Sammelstellen sollen Mitarbeitende und nicht die Verbraucher selbst Elektroschrott und Batterien sortieren, um Brandrisiken zu verringern.
Notwendigkeit der gesetzlichen Anpassung
Deutschland unterschritt die europäische Mindestsammelquote für das Jahr 2021 deutlich. Die Quote soll nun gesteigert werden, indem mehr über Rückgabemöglichkeiten und mehr Sammelstellen informiert wird. Gerade auch wegen der steigenden Zahl falsch im Restmüll entsorgter Einweg-E-Zigaretten seien bessere Informationen und zugänglichere Rückgabemöglichkeiten notwendig, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Das Gesetz wird nun ausgefertigt und verkündet. Es tritt am 01.01.2026 in Kraft.

