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31.10.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Mit dem Entwurf des Durchführungsgesetzes zum Data Act setzt das Bundeskabinett einen wichtigen Schritt zur praktischen Umsetzung des europäischen Datenrechtsrahmens. Ziel ist es, den Zugang zu Daten einfacher, fairer und innovationsfreundlicher zu gestalten.

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© nmann77/fotolia.com

Das Bundeskabinett hat am 29.10.2025 den Entwurf des Durchführungsgesetzes zum Data Act verabschiedet. Das Durchführungsgesetz regelt, an welche Behörde sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Deutschland bei Fragen und Streitigkeiten zum Data Act wenden können. Ziel des Data Act ist es insbesondere, die Verfügbarkeit von Daten aus vernetzten Geräten zu erhöhen, den Wechsel des Cloud-Computing-Anbieters zu erleichtern sowie allgemein Datenzugänge und Datennutzung in Europa zu fördern. Dies schafft neue Möglichkeiten für innovative Geschäftsmodelle.

Beispiel:

Nutzerinnen und Nutzer von smarten Geräten wie Waschmaschinen, Heizungen oder Sprachassistenten können die Geräte- und Nutzungsdaten künftig einfacher an andere Dienstleister weitergeben. So könnten neue Energiespar-Apps oder Haushaltsservice-Angebote entstehen. Genauso sind Anwendungsfälle in der Industrie möglich, z.B. bei der Wartung von Maschinen auf Basis realer Nutzungsdaten. Besonders Start-ups und KMU im Bereich der Künstlichen Intelligenz eröffnet der Zugang zu Daten neue Chancen und Geschäftsmodelle.

Klare Zuständigkeiten für Unternehmen und Bürger

Kern des Durchführungsgesetzes ist die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Aufsichtsbehörde für alle Fragen rund um den Data Act. Sie soll Unternehmen und Bürgerinnen als beratender Ansprechpartner zur Seite stehen. Für datenschutzrechtliche Belange im Zusammenhang mit dem Data Act übernimmt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine Sonderzuständigkeit – insbesondere für die Wirtschaft.

Weniger Bürokratie, mehr Innovation

Deutschland setzt die EU-Vorgaben ohne zusätzliche Anforderungen um und beendet das sog. Gold-Plating. Im Vordergrund soll zudem die Beratung der Unternehmen stehen, um ihnen eine klare Orientierung im Umgang mit den neuen komplexen europäischen Vorgaben zu bieten. Dazu werden bei der BNetzA und der BfDI digitale Fachkompetenzen zielgerichtet aufgebaut und im Sinne der Effizienz zukünftig möglichst automatisierte Verfahren eingesetzt.


BMDS vom 29.10.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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