25.09.2025

Meldung, Steuerrecht

BFH stärkt Vertraulichkeit anonymer Anzeigen

Der Schutz anonymer Hinweisgeber hat Vorrang vor dem Informationsinteresse betroffener Steuerpflichtiger, entschied der BFH. Weder die Steuerakte noch das Datenschutzrecht geben automatisch Einblick in anonyme Anzeigen, außer in eng begrenzten Ausnahmefällen.

Beitrag mit Bild

©pixelrobot/123rf.com

Ein Steuerpflichtiger hat im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch vermittelt insoweit keine weitergehenden Rechte. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 15.07.2025 (IX R 25/24) entschieden.

Darum ging es im Streitfall

Im Streitfall nahm das Finanzamt eine anonyme Anzeige zum Anlass, um bei der Klägerin, die einen Gastronomiebetrieb führte, eine sogenannte Kassen-Nachschau (§ 146b AO) durchzuführen. Ein steuerstrafrechtliches Fehlverhalten der Klägerin wurde hierbei nicht festgestellt. Im Nachgang beantragte die Klägerin Einsicht in die für sie geführten Steuerakten. Zudem begehrte sie Auskunft über die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO. Mit beidem wollte die Klägerin Kenntnis vom Inhalt der Anzeige erhalten, um auf diese Weise Rückschlüsse auf die Person des Anzeigeerstatters ziehen zu können. Das Finanzamt lehnte die Anträge ab. Die Klage beim Finanzgericht hatte keinen Erfolg.

Kein Erfolg vor dem BFH

Der BFH wies die Revision zurück. Er führte aus, einem Steuerpflichtigen sei keine Einsicht in eine in den Steuerakten befindliche anonyme Anzeige zu gewähren, wenn das Geheimhaltungsinteresse des Anzeigeerstatters und der Finanzbehörde höher zu gewichten sei als das Offenbarungsinteresse des von der Anzeige Betroffenen. Hiervon sei im Regelfall auszugehen, es sei denn, der Steuerpflichtige würde – was im Streitfall nicht in Betracht zu ziehen war – infolge der Anzeige einer unberechtigten strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt.

Dem von der Klägerin verfolgten Anspruch auf Auskunft über den Inhalt der anonymen Anzeige nach Art. 15 DSGVO erteilte der BFH ebenfalls eine Absage. Zwar beinhalte eine solche Anzeige regelmäßig personenbezogene Daten, über die die Behörde grundsätzlich Auskunft erteilen müsse. Allerdings werde der Anspruch nach § 32c Abs. 1 Nr. 1 AO beschränkt, da durch die Preisgabe des Inhalts der Anzeige die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Finanzbehörde (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) gefährdet werden könnte. Darüber hinaus verböte der Identitätsschutz des Anzeigeerstatters eine Auskunftserteilung.


BFH vom 25.09.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

gregbrave/123rf.com


25.09.2025

EUDR: Erneute Verschiebung geplant

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll um ein weiteres Jahr verschoben werden. Grund dafür sind u.a. Umsetzungsproblemen im Bereich der zentralen IT-Plattform.

weiterlesen
EUDR: Erneute Verschiebung geplant

Meldung

©dogfella/123rf.com


25.09.2025

Amtliche Richtsatzsammlung des BMF auf dem Prüfstand

Bei der Schätzung von Umsätzen ist der innere Betriebsvergleich mit eigenen Daten grundsätzlich verlässlicher als pauschale Branchendurchschnitte der BMF-Richtsatzsammlung.

weiterlesen
Amtliche Richtsatzsammlung des BMF auf dem Prüfstand

Steuerboard

Doris Pöhlmann/Florian Nier


24.09.2025

Update Grundsteuer Herbst 2025 – Teil 1: Bundesmodell

In unserem letzten Beitrag in dieser Reihe (Pöhlmann/Nier, DB-Steuerboard vom 13.11.2024) hatten wir die ersten finanzgerichtlichen Entscheidungen zur Grundsteuerreform und insbesondere die kontrovers diskutierte Verfassungskonformität des Bundesmodells beleuchtet. Seitdem hat sich die Rechtsprechung weiterentwickelt und es liegen eine Reihe von Urteilen verschiedener Finanzgerichte vor. Nachfolgend werden die aktuellen Entwicklungen das Bundesmodell betreffend anhand zweier Beispiele zusammengefasst und aufgezeigt, welche praktischen Implikationen sich hieraus ergeben.

weiterlesen
Update Grundsteuer Herbst 2025 – Teil 1: Bundesmodell

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank