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19.09.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Sammelanderkonten: kein Fortbestand ohne neues Aufsichtsmodell

Die Zukunft der Sammelanderkonten steht auf dem Spiel und mit ihr ein zentrales Element anwaltlicher Praxis. Die Entscheidung über ein neues Prüfmodell, das den OECD-Vorgaben entspricht, muss bis November fallen. Ohne tragfähiges Konzept droht der Wegfall dieser Kontenform mit gravierenden Folgen für die gesamte Anwaltschaft.

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©Thomas Reimer/fotolia.com

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) führt fortlaufend Gespräche mit BMF, BMJV, BRAK und Bankenverband und setzt sich intensiv für die Sicherung des Fortbestands der für die Anwaltschaft sehr wichtigen Sammelanderkonten ein.

BRAK vor Entscheidung: Kommt das belgische Modell?

Gemäß BMF kann der relevante Nichtanwendungserlass nicht über das Ende dieses Jahres verlängert werden, sofern nicht bis im November ein konkretes Konzept zur Prüfung der Sammelanderkonten durch die Rechtsanwaltskammern vorliegt, welches den OECD-Anforderungen genügt. Auf ihrer Hauptversammlung am 19.09.2025 wird die BRAK über die Einführung des sog. „belgischen Modells“ entscheiden. Bei diesem Modell werden Kontoauszugsdaten von den Banken automatisiert über eine Schnittstelle in eine gesicherte Cloudlösung geleitet und dort gemäß festgelegten Prüfkriterien geprüft. Wird hier eine Verdachtsmeldung ausgelöst, würden die Daten über eine „Kontrolleinheit“ bei der BRAK an die regionalen Kammern zur weiteren Prüfung geleitet.

Letzte Chance für Sammelanderkonten

Sollte sich die BRAK gegen dieses Modell aussprechen, steht zu befürchten, dass die Sammelanderkonten nach Ablauf des Nichtanwendungserlasses Ende 2025 von den Banken gekündigt werden. Das würde bedeuten, dass Anwältinnen und Anwälte Fremdgeld nur noch auf speziell für den konkreten Mandanten eröffneten Einzel-Anderkonten entgegennehmen dürften.

Update vom 24.09.2025

Bei ihrer 169. Hauptversammlung am 19.09.2025 in Hannover sprach sich die BRAK mit großer Mehrheit für ein zentrales elektronisches System zur automatisierten Prüfung der Transaktionen auf Fremdgeldkonten aus. Auffällige Transaktionen sollen von diesem System an die Rechtsanwaltskammern zur weiteren Prüfung übermittelt werden. Damit stellt die HV die Weichen dafür, dass Banken weiterhin für Anwältinnen und Anwälte Sammelanderkonten anbieten können, ohne ab 2026 umfangreiche Prüf- und Meldepflichten nach dem Finanzkonteninformationsaustauschgesetz erfüllen zu müssen.

Diese Pflichten waren in den letzten Jahren aufgrund eines Nichtbeanstandungserlasses des Bundesfinanzministeriums ausgesetzt; eine weitere Verlängerung über das Jahr 2025 hinaus gewährt das Ministerium mit Blick auf Vorgaben der OECD allerdings nur, wenn bis November 2025 ein konkretes Konzept zur Prüfung der Sammelanderkonten durch die Rechtsanwaltskammern vorliegt. Die BRAK ist nun durch die HV beauftragt, ein rechtlich-organisatorisches Konzept für ein solches zentrales System zu erarbeiten. Dies wird nun umgehend erfolgen.

 


DAV vom 19.09.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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