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10.09.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Gericht bestätigt Kernenergie und fossiles Gas als grüne Investitionen

Österreich wollte sich gegen die EU-Taxonomie wenden und ist vor dem Europäischen Gericht gescheitert. Die Richter bestätigten die Entscheidung der EU-Kommission, bestimmte Tätigkeiten im Bereich von Kernenergie und fossilem Gas als nachhaltig einzustufen. Das sorgt für Diskussionen über die Definition von Klimaschutz in der EU.

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Österreichs Versuch, den grünen Anstrich für Kernenergie und fossiles Gas zu stoppen, scheitert vor dem EuG. Die Richter sehen keinen Rechtsverstoß der EU-Kommission (Urteil vom 10.09.2025 – T-625/22 | Österreich/Kommission).

Hintergrund: Nachhaltige Investitionen nach EU-Standards

Mit der im Jahr 2020 eingeführten Taxonomieverordnung schuf die EU einen verbindlichen Rahmen, um Investitionen gezielt in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu lenken. Ziel ist eine klimaneutrale Union bis 2050. Die Europäische Kommission wurde beauftragt, technische Bewertungskriterien zu definieren, anhand derer entschieden wird, ob eine Tätigkeit als ökologisch nachhaltig gelten kann.

Streitpunkt: Einbeziehung von Kernenergie und fossilem Gas

2022 erließ die Kommission eine Delegierte Verordnung, die unter bestimmten Bedingungen auch Tätigkeiten im Bereich der Kernenergie und des fossilen Gases als nachhaltig einstuft. Dagegen klagte Österreich erfolglos vor dem Gericht der Europäischen Union. Das EuG wies die Klage ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Verordnung. Es stellte fest, dass die Kommission im Rahmen ihrer Befugnisse gehandelt hat. Sie habe zu Recht angenommen, dass Kernenergie nahezu emissionsfrei ist und aktuell keine ausreichenden Alternativen zur kontinuierlichen Energieversorgung zur Verfügung stehen.

Bewertung der Risiken: Keine Pflicht zu strengeren Standards

Die Kommission habe die Risiken von Reaktorunfällen und hochradioaktiven Abfällen berücksichtigt und sei nicht verpflichtet gewesen, strengere als die bestehenden Sicherheitsanforderungen anzulegen. Österreichs Hinweise auf klimatische Risiken wie Dürren wurden als zu spekulativ eingestuft.

Laut Urteil musste die Kommission auch keine vor- oder nachgelagerten Prozesse wie Uranabbau oder die Gefahren militärischer Nutzung einbeziehen. Dies entspreche dem Vorgehen bei anderen Energieformen.

Auch die Einstufung fossilen Gases als nachhaltige Tätigkeit unter bestimmten Bedingungen sei rechtmäßig. Die Kommission verfolge ein stufenweises Vorgehen zur Reduktion von Emissionen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.

Fazit

Das EuG stärkt mit seinem Urteil die Position der Kommission und lässt die Tür für Investitionen in Kernenergie und fossiles Gas unter strengen Bedingungen offen, auch wenn dies aus Sicht einiger Mitgliedstaaten wie Österreich ein Rückschritt beim Klimaschutz ist.


EuGH vom 10.09.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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