03.09.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Streikteilnahme: Sonderzahlung gekürzt

Wer streikt, riskiert nicht nur Lohnkürzungen, sondern auch Einbußen beim Weihnachtsgeld. Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach stellt klar, dass Arbeitgeber Sonderzahlungen bei Streikteilnahme unter bestimmten Voraussetzungen kürzen dürfen.

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Nach einer Entscheidung der 10. Kammer des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 28.08.2025 (10 Ca 57/25) ist der Arbeitgeber berechtigt, auch Fehlzeiten von Arbeitnehmern infolge Streikteilnahme anspruchsmindernd bei übertariflichen Sonderzahlungen berücksichtigen.

Betriebsvereinbarung ist Pflicht

Voraussetzung ist aber, dass hierzu – wie im entschiedenen Fall – eine neutral für Fehlzeiten vorgesehene Kürzungsregelung besteht. Eine solche bildete im vorliegenden Fall eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Die Kammer sah in der vom Arbeitgeber daraufhin vorgenommenen Kürzung der Sonderzahlung um 1/60 pro Streiktag gegenüber Streikteilnehmern keinen Verstoß gegen ein gesetzliches oder tarifvertragliches Maßregelungsverbot.

Fazit

Das Urteil stärkt die Position der Arbeitgeber bei übertariflichen Sonderzahlungen. Arbeitnehmer müssen damit rechnen, dass Streiktage zu Kürzungen führen, wenn neutrale Fehlzeiten-Regeln bestehen. Dennoch bleibt die Möglichkeit zur Berufung im Streitfall offen.


ArbG Offenbach a.M. vom 02.09.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

gregbrave/123rf.com


13.01.2026

EUDR: Aktualisiertes Briefing Paper

Die EUDR wird später wirksam und inhaltlich entschärft, insbesondere für kleine Marktteilnehmer und nachgelagerte Händler entfallen viele Sorgfaltspflichten.

weiterlesen
EUDR: Aktualisiertes Briefing Paper

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


12.01.2026

Steuerliche Praxisfragen zur Aktivrente

Die neue Aktivrente bringt eine Steuerbefreiung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nach dem Renteneintritt, lässt jedoch viele Praxisfragen offen.

weiterlesen
Steuerliche Praxisfragen zur Aktivrente

Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com


12.01.2026

Unternehmen können nicht auf internationale Datentransfers verzichten

Deutsche Unternehmen sind stark auf internationale Datentransfers angewiesen, trotz unsicheren rechtlichen Rahmenbedingungen.

weiterlesen
Unternehmen können nicht auf internationale Datentransfers verzichten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)