Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach einem wohlverdienten Urlaub montags ins Büro. Nach einem Gang in die Küche, die Kaffeetasse in der Hand, setzen Sie sich an Ihren Rechner und überprüfen Ihre E-Mails. Neben einigen ungelesenen Kunden-E-Mails finden Sie auch eine bisher unbekannte Versenderadresse. Es handelt sich um Werbemails einer Gewerkschaft. Sie sind überrascht, denn Ihre betriebliche E-Mail-Adresse ist weder im Internet verfügbar, noch wurden Sie vorab über die Zusendung von Werbemails informiert oder um Erlaubnis gebeten. Sie fragen sich: Kann es sein, dass Ihre E-Mail-Adresse einfach ungefragt weitergegeben wird und die Gewerkschaft Sie kontaktiert? Wir freuen uns, dass wir hierzu mit Rechtsanwalt Dr. Bernd Kinzinger sprechen können.
Steuerboard
26.08.2026
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)
Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.
