08.08.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit

Schwarzarbeit zu verhindern, hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Das neue Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung soll dazu beitragen, noch mehr Vergehen aufzudecken.

Beitrag mit Bild

© Holger Luck/fotolia.com

Wer schwarzarbeitet oder arbeiten lässt, zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben und bereichert sich auf Kosten aller. Die Bundesregierung geht deswegen verstärkt gegen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit vor. Sie will die Ermittlungen weiter intensivieren, Menschen vor Ausbeutung schützen und staatliche Einnahmen sichern. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken soll. Das ist eine Einheit des Zolls, die Sozialleistungsmissbrauch sowie Verstöße gegen faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen aufklärt.

Schutz vor unfairem Wettbewerb

Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen durch. Diese Kontrollen sind ein wichtiges Instrument, um zu zeigen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung keine Kavaliersdelikte sind. So schützt die FKS die Betriebe, die fair mit ihren Beschäftigten umgehen und sich nichts zuschulden kommen lassen, vor unlauterem Wettbewerb. Nicht zuletzt geht es darum, Schaden für die Allgemeinheit zu verhindern.

Schlagkräftige Bekämpfung von Kriminalität

Das vorgelegte Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung schafft unter anderem die Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden. Es ermöglicht einen verbesserten Datenaustausch der FKS mit anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Große Datenmengen können systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – hinsichtlich bestehender Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgewertet werden. Auffällige Betriebe geraten so schneller in den Blick der Ermittlungsbehörde. Die Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und ihre Beschäftigten werden verschärft.

Steuerbetrug konsequent aufdecken

Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängern – und zwar dauerhaft auf zehn Jahre. Das ist wichtig, um Steuerbetrug konsequent aufdecken und verfolgen zu können.


Bundesregierung vom 06.08.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)