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30.07.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Cybersicherheit: Regierung bringt NIS2-Umsetzung auf den Weg

Das Bundeskabinett hat das NIS2-Umsetzungsgesetz am 30.07.2025 beschlossen. Die NIS2-Richtlinie soll ein europaweit einheitliches Sicherheitsniveau schaffen. Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält laut Bitkom noch erhebliche Schwächen.

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Mit der NIS2-Richtlinie will die EU die Cybersicherheit der europäischen Wirtschaft stärken und auf ein einheitlich hohes Niveau bringen. Die eigentliche Umsetzungsfrist im Oktober 2024 hat Deutschland verpasst, am 30.07.2025 hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung beschlossen.

Einheitlicher Rahmen für Cybersicherheit in der ganzen EU

„Die neue Bundesregierung kommt beim Thema Cybersicherheit voran. Die NIS-2-Richtlinie kann nicht nur einen einheitlichen Rahmen für Cybersicherheit in der ganzen EU schaffen, sondern auch die Sicherheit vor Cyberangriffen insgesamt erhöhen. Wichtig dafür ist, dass wir in Deutschland für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben sorgen und auch in Einzelaspekten keinen nationalen Sonderweg einschlagen – die Unternehmen brauchen europaweit einheitliche Bedingungen“, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.

Kritik des Bitkom

Allerdings gebe es im vorliegenden Regierungsentwurf noch dringenden Änderungsbedarf, so Wintergerst. „Die Bundesverwaltung nimmt sich weiterhin selbst von den strengeren Cybersicherheitsvorgaben aus“, kritisiert der Bitkom-Präsident. „Gerade der Bund und die öffentliche Verwaltung sollten und müssen Vorreiter bei der Cybersicherheit sein, wir können uns angesichts der Bedrohungslage keine Sicherheitslücken leisten. Für Unternehmen, bei denen nur ein Teil der Tätigkeit in kritischen Geschäftsfeldern erfolgt, herrscht aufgrund unklarer Formulierungen Ungewissheit, ob sie unter NIS2 fallen werden oder nicht. Weiterhin fehlt eine erkennbare Abstimmung mit der geplanten Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie. Das parlamentarische Verfahren muss jetzt genutzt werden, um diese Punkte zügig anzupassen und klarzustellen. Nachdem die Umsetzung von NIS2 viel zu lange verschleppt wurde und bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland läuft, muss das Umsetzungsgesetz nach der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden.“


Bitkom vom 30.07.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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