02.07.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Klimagesetz: Neues Zwischenziel für 2040

Die EU-Kommission hat ein ambitioniertes Klimaziel für 2040 vorgeschlagen: eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 90%. Doch trotz der hohen Zielmarke bleiben zentrale Fragen offen: Wie realistisch ist dieses Vorhaben angesichts geopolitischer und wirtschaftlicher Herausforderungen?

Beitrag mit Bild

© Jamrooferpix / fotolia.com

Die Europäische Kommission hat am 02.07.2025 eine Änderung des EU-Klimagesetzes vorgeschlagen, mit der das EU-Klimaziel für 2040 festgelegt wird, die Nettotreibhausgasemissionen (THG) im Vergleich zu 1990 um 90 % zu senken, wie in den politischen Leitlinien der Kommission für 2024–2029 gefordert. Sie gibt Investoren Sicherheit, Innovation, stärkt die industrielle Führungsrolle unserer Unternehmen und erhöht die Energieversorgungssicherheit Europas.

Rückhalt aus der EU-Bevölkerung für Klimaschutzmaßnahmen

Erst in dieser Woche zeigte die jüngste Eurobarometer-Umfrage, dass die Bürgerinnen und Bürger den EU-Klimaschutz nachdrücklich unterstützen, was ein solides Mandat darstellt, um den Kurs der EU-Agenda für einen sauberen Übergang beizubehalten. Die EU sei auf gutem Weg, das Ziel von 55 % für 2030 zu erreichen. Der aktuelle Vorschlag baut auf dem bestehenden rechtsverbindlichen Ziel der EU auf, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, und sieht einen pragmatischeren und flexibleren Weg vor, um das Ziel im Hinblick auf eine dekarbonisierte europäische Wirtschaft bis 2050 zu erreichen.

Beibehaltung des Kurses zur Dekarbonisierung

Im Einklang mit dem EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, dem Aktionsplan für saubere Industrie und erschwingliche Energie trägt das vorgeschlagene Klimaziel für 2040 der derzeitigen wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und geopolitischen Landschaft in vollem Umfang Rechnung und gibt Investoren und Unternehmen die Vorhersehbarkeit und Stabilität, die sie für die Energiewende in der EU benötigen. Durch die Beibehaltung des Kurses zur Dekarbonisierung wird die EU Investitionen in Innovation vorantreiben, mehr Arbeitsplätze und Wachstum schaffen, unsere Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels erhöhen und energieunabhängiger werden.

Flexibler und gerechter Übergang

Im Zentrum des Vorschlags steht ein flexibler Ansatz: Mitgliedstaaten erhalten mehr Spielraum, sektorübergreifend Emissionen zu kompensieren, beispielsweise durch eine stärkere Reduktion im Verkehrsbereich bei Schwierigkeiten im Landnutzungssektor. Zudem wird ab 2036 eine begrenzte Nutzung internationaler Emissionsgutschriften ermöglicht. Ziel ist ein kosteneffizienter und sozial gerechter Übergang.

Clean Industrial Deal: Industrie und Klimaziele im Einklang

Parallel zum Klimaziel wurde eine Mitteilung zur Umsetzung des Clean Industrial Deal veröffentlicht. Dieser unterstützt Unternehmen mit gezielten Maßnahmen wie Steueranreizen, beschleunigten Abschreibungen und Leitfäden zur Nutzung neuer EU-Vorschriften im Energiebereich. Der kürzlich verabschiedete Beihilferahmen und Anpassungen am CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) sollen Investitionen erleichtern und Wettbewerbsfähigkeit sichern.

Signal an die Weltgemeinschaft

Mit dem 90%-Ziel unterstreicht die EU ihre internationale Führungsrolle beim Klimaschutz und bereitet ihren Beitrag für die nächste UN-Klimakonferenz (COP30) vor. Die Maßnahme steht im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen und den Ergebnissen der globalen Bestandsaufnahme von 2023.

Nächste Schritte

Der Vorschlag wird nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat beraten. Ein endgültig beschlossenes Ziel wird künftig als Maßstab für die EU-Klimapolitik nach 2030 dienen.


EuGH vom 26.06.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


03.07.2025

Privatgutachten: FG-Urteil bringt Vermietern Rückenwind

Ein Privatgutachten kann als wirksamer Nachweis für eine verkürzte Restnutzungsdauer von Gebäuden zur steuerlichen Abschreibung anerkannt werden.

weiterlesen
Privatgutachten: FG-Urteil bringt Vermietern Rückenwind

Meldung

©Janina Dierks/fotolia.com


03.07.2025

Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

Erreichbarkeit im Urlaub ist für viele längst zur Norm geworden, nicht selten getrieben von äußeren Erwartungen, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

Steuerboard

Raphael Baumgartner


03.07.2025

Steuerliche Abzugsverbote und Verluste aus der Gewährung von Darlehen durch Personengesellschaften – wie passt das zusammen?

Mit Urteil vom 27.11.2024 (I R 21/22) hat sich der BFH mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine GmbH einen Verlust aus der Abschreibung einer Darlehensforderung steuerlich geltend machen kann, wenn das Darlehen an eine Tochtergesellschaft vergeben wird, an der die GmbH mittelbar über eine vermögensverwaltende KG beteiligt ist.

weiterlesen
Steuerliche Abzugsverbote und Verluste aus der Gewährung von Darlehen durch Personengesellschaften – wie passt das zusammen?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank