Der Rat der EU hat sich auf eine Position zur Vereinfachung der CSRD und zur Neufassung der CSDDD geeinigt – mit deutlichen Änderungen bei Schwellenwerten und Umsetzungsfristen. Die Vorschläge sind Teil des sogenannten „Omnibus I“-Pakets, das die EU-Kommission im Februar 2025 vorgestellt hatte. Das Paket reagiert auf Forderungen von EU-Staats- und Regierungschefs, darunter die „Budapester Erklärung“ vom November 2024, in der eine „Vereinfachungsrevolution“ für Unternehmen ausgerufen wurde. Die Vorschläge des Rates sehen u.a. folgende Eckpunkte vor:
Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen spürbar entschärft werden. Konkret sieht der Vorschlag des Rates vor:
- Anhebung der Schwellenwerte: Die Schwelle für die Berichtspflicht wird auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro angehoben.
- KMU ausgenommen: Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen künftig nicht mehr unter die Berichtspflicht fallen.
- Überprüfungsklausel: Es ist vorgesehen, die Auswirkungen dieser Änderungen regelmäßig zu evaluieren.
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD): Fokus auf die größten Unternehmen
Auch bei der geplanten Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten wurden deutliche Vereinfachungen beschlossen:
- Geltungsbereich: Nur Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Umsatz sollen betroffen sein – also jene, die laut EU „am besten in der Lage sind, die Kosten zu tragen“.
- Neuer Fokus auf Risiken statt vollständiger Lieferkette: Unternehmen müssen künftig keine vollständige Lieferkettenanalyse mehr durchführen, sondern sich auf Hochrisikobereiche (Tier 1) konzentrieren. Nur bei begründetem Verdacht müssen sie weitergehende Prüfungen vornehmen.
- Klimapläne entschärft: Unternehmen müssen zwar weiterhin einen Übergangsplan zur Klimaanpassung vorlegen, allerdings ohne verpflichtende Umsetzungsschritte. Die Frist dafür wurde um zwei Jahre verschoben.
- Haftung: Auf ein europaweit einheitliches Haftungsregime wird verzichtet – die nationalen Regelungen gelten weiterhin.
- Umsetzung verschoben: Die Richtlinie soll nun bis zum 26. Juli 2028 in nationales Recht umgesetzt werden.
Ausblick: Verhandlungen mit dem EU-Parlament
Der Rat ist nun bereit, in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament einzutreten, sobald dieses seine eigene Position verabschiedet hat. Ziel ist es, die Reformen noch 2025 abzuschließen.