• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ADS-Jahresbericht: Rekordzahl an Diskriminierungsfällen

10.06.2025

Arbeitsrecht, Meldung

ADS-Jahresbericht: Rekordzahl an Diskriminierungsfällen

Diskriminierung ist für viele Menschen Alltag, das zeigt der neue Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eindrücklich. 2024 wurden über 11.000 Beratungsanfragen gestellt, so viele wie nie zuvor. Besonders häufig: rassistische Diskriminierung und geschlechtsbezogene Benachteiligungen.

Beitrag mit Bild

©djedzura/123rf.com

Im Jahr 2024 haben 11.405 Anfragen das Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) erreicht. Das sind mehr als jemals zuvor in einem Jahr. 2019, dem Jahr vor der Coronapandemie, lag die Zahl der Ratsuchenden bei 4.247. Im Haushaltsjahr 2024 lag das Gesamtbudget der ADS bei insgesamt 14.145.000 Euro. Im Jahr 2024 waren 45 Mitarbeitende bei der ADS beschäftigt.

Steigende Tendenz bei Anfragen zu Diskriminierungen von Frauen

43 % der Anfragen kamen im vergangenen Jahr zu rassistischer Diskriminierung. Seit 2019 hat sich die Zahl der Beratungsfälle hierzu mehr als verdreifacht. Der Anteil der Anfragen zu Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag bei 27 %. Anfragen zu Benachteiligungen wegen des Geschlechts betrugen 24 %, wozu auch Anfragen wegen sexueller Belästigung zählen. Das sind die zentralen Ergebnisse aus dem Jahresbericht 2024.

Erstmals legt die ADS einen Schwerpunkt auf Diskriminierungserfahrungen wegen des Geschlechts. Frauen sind demnach häufig von schlechter Bezahlung, mangelnden Karrierechancen, sexueller Belästigung und anderen Diskriminierungen am Arbeitsplatz betroffen. „Geschlechtsbezogene Diskriminierungen sind in unserer Gesellschaft immer noch tief verankert – und sie nehmen wieder zu“, sagte Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung.

Diskriminierung schadet der Wirtschaft

Diskriminierung ist nicht nur ein Problem derjenigen, die sie erleben. Diskriminierung schadet der Wirtschaft, gefährdet die Demokratie und den Rechtsstaat. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat 2006 in Kraft. Expert*innen empfehlen seither eine Überarbeitung und Reform, da es in vielen Fällen nicht greift.

Weitere Erkenntnisse aus dem Jahresbericht:

  • Die meisten Ratsuchenden erleben Diskriminierung im Arbeitsleben. Betrachtet man die Fälle, die einen Bezug zu geschützten Merkmalen im AGG haben, fällt auf: Jeder dritte Fall (33 %) findet bei der Arbeitssuche, im Bewerbungsgespräch, am Arbeitsplatz oder beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis statt.
  • 22 % der Menschen wurden bei sogenannten Alltagsgeschäften diskriminiert, zum Beispiel bei der Wohnungssuche, aber auch beim Restaurantbesuch oder beim Einkauf.
  • 25 % aller Ratsuchenden beklagten Diskriminierung durch staatliche Stellen.

ADS / Dt. Bundestag vom 05.06.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


14.09.2026

Diskriminierung bei Bewerbung: Schadensersatz nicht unbegrenzt

Eine neue, dauerhaft ausgeübte Beschäftigung kann den Anspruch auf weiteren Verdienstausfallschaden nach Diskriminierung beenden.

weiterlesen
Diskriminierung bei Bewerbung: Schadensersatz nicht unbegrenzt

Meldung

©Maksim Kabakou/fotolia.com


14.09.2026

Inklusion zahlt sich für Unternehmen aus

Inklusive Arbeitsmodelle können Vielfalt fördern und zugleich Umsatz, Beschäftigung und Innovationskraft von Unternehmen stärken.

weiterlesen
Inklusion zahlt sich für Unternehmen aus

Meldung

saiarlawka/123rf.com


11.09.2026

GAA setzt auf vernetzte Unternehmensberichterstattung

Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen sollten künftig gemeinsam gedacht, gesteuert und konsistent nach außen berichtet werden.

weiterlesen
GAA setzt auf vernetzte Unternehmensberichterstattung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht