Am 03.06.2025 hat das DRSC ein weiteres Positionspapier zur Überarbeitung der ESRS Set 1 an EFRAG übermittelt. Darin wird die in Deutschland viel diskutierte ESRS-Regelung zur Verwendung von Primärdaten adressiert. Das DRSC hatte bereits in seinem Positionspapier im April unter anderem darauf hingewiesen, dass die ESRS Set 1 für die Verwendung von anderweitig verfügbaren Daten und Schätzungen für Informationen zur Wertschöpfungskette geöffnet werden müssen. Das DRSC greift hiermit die darüber hinaus gehende Diskussion auf, dass solche Erleichterungen grundsätzlich auch für die Informationen zur eigenen Geschäftstätigkeit (own operations) erforderlich sind. Auch wenn die Präferenz für Primärdaten bestehen bleibt und Primärdaten für bestimmte Informationen unerlässlich sind, sollten ESRS Set 1 auch hier geöffnet werden, um die angestrebte Vereinfachung der ESRS-Berichterstattung zu erreichen.
Steuerboard
06.06.2025
BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I
Mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) hat sich der BFH erstmals zur zentralen Frage geäußert, ob für die Anwendung der sogenannten Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG eine gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung maßgeblich ist.