03.06.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Nur jeder Zweite erhält Urlaubsgeld

Urlaub wird für viele zunehmend zum Luxus – nicht zuletzt wegen steigender Preise. Gerade deshalb ist das Urlaubsgeld für viele Beschäftigte ein unverzichtbarer Bonus. Doch wer bekommt es wirklich?

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Nur 44 % der Beschäftigten in der Privatwirtschaft erhalten Urlaubsgeld. Entscheidend ist dabei, ob ein Tarifvertrag im Betrieb gilt: In tarifgebundenen Unternehmen bekommen 72 % Urlaubsgeld, in nicht-tarifgebundenen lediglich 34 %, zeigt  eine aktuelle Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Für die Analyse wurden die Angaben von mehr als 67.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang Mai 2024 bis Ende April 2025 ausgewertet.

Weitere Einflussfaktoren: Betriebsgröße, Region und Geschlecht

Die Chance auf Urlaubsgeld steigt mit der Unternehmensgröße: In Betrieben mit mehr als 500 Mitarbeitenden erhalten 59 % Urlaubsgeld, in kleinen Betrieben unter 100 Beschäftigten nur 36 %. Regional zeigt sich ein Ost-West-Gefälle: In Westdeutschland erhalten 46 % Urlaubsgeld, in Ostdeutschland nur 33 %. Frauen sind mit 39 % seltener begünstigt als Männer (48 %), was mit strukturellen Unterschieden in Branchen und Betriebsgrößen erklärt wird.

Große Unterschiede zwischen den Branchen

Die Höhe des Urlaubsgeldes variiert stark: In der Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns liegt es bei 186 €, während es in der Holz- und Kunststoffindustrie Westfalen-Lippe bis zu 2.820 € beträgt. In Branchen mit höheren Tariflöhnen fallen auch die Sonderzahlungen entsprechend höher aus. Besonders niedrig ist das Urlaubsgeld in der Hotellerie und Gastronomie (z.B. 195 € in Sachsen).

In Branchen mit bundesweit einheitlichen Tarifverträgen – etwa im Versicherungsgewerbe oder bei der Deutschen Bahn – bestehen keine Ost-West-Unterschiede mehr. In Branchen mit regionalen Tarifverträgen hingegen schon, z.B. in der Holz- und Kunststoffverarbeitung.


Hans-Böckler-Stiftung vom 03.06.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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