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27.05.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

EUDR: Risikoeinstufung der Länder veröffentlicht

Mit der neuen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gelten ab Ende 2025 strenge Sorgfaltspflichten für Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe in Verkehr bringen. Entscheidend ist dabei das Risiko des Herkunftslandes – und das wurde nun offiziell eingestuft. Das DRSC informiert.

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gregbrave/123rf.com

Die Sorgfaltspflichten der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) für Marktteilnehmer richten sich wesentlich nach dem Herkunftsland der betroffenen Rohstoffe und Produkte bzw. der damit verbundenen Risikoklasse. Die EU-Kommission hat kürzlich die Einstufung der Länder in Risikoklassen vorgenommen. Deutschland wird als Land mit niedrigem Risiko eingestuft, der niedrigsten Risikoklasse. Gleiches gilt für alle Länder der Europäischen Union sowie eine Vielzahl weiterer Länder.

Niedriges Risiko, weniger Pflichten?

Die Risikoeinstufung der Länder bestimmt darüber, wie umfangreich die Sorgfaltspflichten für Rohstoffe und Produkte aus diesen Ländern sind und wie häufig die Marktteilnehmer einer behördlichen Prüfung unterzogen werden:

  • Für Rohstoffe und Produkte aus Ländern mit niedrigem Risiko müssen bestimmte Informationen (u.a. zur Art und Menge der relevanten Erzeugnisse) zusammengetragen und übermittelt werden (siehe Art. 9 EUDR). Jährlich wird 1% der betroffenen Marktteilnehmer geprüft.
  • Für Rohstoffe und Produkte aus Ländern mit mittlerem Risiko müssen ebenfalls die genannten Informationen nach Art. 9 EUDR zusammengetragen werden. Zusätzlich müssen eine Risikoprüfung auf Konformität der relevanten Erzeugnisse mit der EUDR sowie ggf. Maßnahmen zur Risikominderung erfolgen (siehe Art. 10, 11 EUDR). Jährlich werden 3% der betroffenen Marktteilnehmer geprüft.
  • Für Rohstoffe und Produkte aus Ländern mit hohem Risiko gelten die gleichen Sorgfaltspflichten wie für solche aus Ländern mit mittlerem Risiko. Die jährlichen Prüfungen werden allerdings bei 9% der betroffenen Marktteilnehmer durchgeführt.

Die Einstufung der Länder erfolgt dynamisch; eine erste Überprüfung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

Die EUDR gilt für große und mittlere Unternehmen sowie Händler ab dem 30.12.2025, für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30.06.2026. Das DRSC informiert unter anderem durch ein regelmäßig aktualisiertes Briefing Paper.


DRSC vom 23.05.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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