• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EUDR: Risikoeinstufung der Länder veröffentlicht

27.05.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

EUDR: Risikoeinstufung der Länder veröffentlicht

Mit der neuen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gelten ab Ende 2025 strenge Sorgfaltspflichten für Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe in Verkehr bringen. Entscheidend ist dabei das Risiko des Herkunftslandes – und das wurde nun offiziell eingestuft. Das DRSC informiert.

Beitrag mit Bild

gregbrave/123rf.com

Die Sorgfaltspflichten der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) für Marktteilnehmer richten sich wesentlich nach dem Herkunftsland der betroffenen Rohstoffe und Produkte bzw. der damit verbundenen Risikoklasse. Die EU-Kommission hat kürzlich die Einstufung der Länder in Risikoklassen vorgenommen. Deutschland wird als Land mit niedrigem Risiko eingestuft, der niedrigsten Risikoklasse. Gleiches gilt für alle Länder der Europäischen Union sowie eine Vielzahl weiterer Länder.

Niedriges Risiko, weniger Pflichten?

Die Risikoeinstufung der Länder bestimmt darüber, wie umfangreich die Sorgfaltspflichten für Rohstoffe und Produkte aus diesen Ländern sind und wie häufig die Marktteilnehmer einer behördlichen Prüfung unterzogen werden:

  • Für Rohstoffe und Produkte aus Ländern mit niedrigem Risiko müssen bestimmte Informationen (u.a. zur Art und Menge der relevanten Erzeugnisse) zusammengetragen und übermittelt werden (siehe Art. 9 EUDR). Jährlich wird 1% der betroffenen Marktteilnehmer geprüft.
  • Für Rohstoffe und Produkte aus Ländern mit mittlerem Risiko müssen ebenfalls die genannten Informationen nach Art. 9 EUDR zusammengetragen werden. Zusätzlich müssen eine Risikoprüfung auf Konformität der relevanten Erzeugnisse mit der EUDR sowie ggf. Maßnahmen zur Risikominderung erfolgen (siehe Art. 10, 11 EUDR). Jährlich werden 3% der betroffenen Marktteilnehmer geprüft.
  • Für Rohstoffe und Produkte aus Ländern mit hohem Risiko gelten die gleichen Sorgfaltspflichten wie für solche aus Ländern mit mittlerem Risiko. Die jährlichen Prüfungen werden allerdings bei 9% der betroffenen Marktteilnehmer durchgeführt.

Die Einstufung der Länder erfolgt dynamisch; eine erste Überprüfung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

Die EUDR gilt für große und mittlere Unternehmen sowie Händler ab dem 30.12.2025, für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30.06.2026. Das DRSC informiert unter anderem durch ein regelmäßig aktualisiertes Briefing Paper.


DRSC vom 23.05.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Emanuel Benning


10.07.2026

Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Steuerliche Fragen der Nachfolgeplanung finden sich häufig im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Ertragsteuerrecht vor dem Finanzgericht wieder. Hiervon macht ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg eine Ausnahme – und ist für die Arbeit der Berater aber nicht minder relevant.

weiterlesen
Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Meldung

Der Betrieb


10.07.2026

Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Das OLG Köln hat eine Werbung der Lufthansa untersagt, dass nachhaltiger Flugkraftstoff die Emissionen des konkret gebuchten Fluges reduziere.

weiterlesen
Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.07.2026

Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht

Besonders stark zugenommen haben Rechtsstreitigkeiten neben dem Arbeitsrecht auch im Lebensbereich Miete und Wohnen.

weiterlesen
Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht