Am 21.05.2025 hat die EU-Kommission ein 4. Omnibus-Paket zur Bürokratiereduktion veröffentlicht. Ein Bestandteil dieses Pakets ist ein Vorschlag zur Einführung der neuen Unternehmenskategorie von Small Mid-caps (SMCs). SMCs werden insbesondere mithilfe eines Empfehlungsentwurfs definiert als Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen i.S.d. Empfehlung 2003/361/EG sind, die weniger als 750 Mitarbeiter haben und die entweder weniger als 150 Mio. € Umsatzerlöse oder eine Bilanzsumme von weniger als 129 Mio. € vorweisen (eine abweichende Definition wird in einer neuen Nr. 13a in Art. 4 Abs. 1 MiFID II, Richtlinie 2014/65/EU, eingeführt).
Weniger Pflichten, mehr Spielraum
Diesbezüglich werden Vorschläge zur Änderung verschiedener EU-Richtlinien und EU-Verordnungen gemacht, bei denen Erleichterungen für SMCs eingeführt werden sollen. Diese Vorschläge umfassen insbesondere Erleichterungen für Emittenten im Hinblick auf Prospekte und Berichtspflichten nach Vorschriften der ProspektVO (Verordnung (EU) 2017/1129) und MiFID II. Weitere Erleichterungen umfassen bspw. die Streichung von Sorgfaltspflichten nach der BatterieVO (Verordnung (EU) 2023/1542) oder Vorgaben der DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679).
Das 4. Omnibus-Paket umfasst darüber hinaus Vorschläge zur Digitalisierung von Produktinformationen, zur Vereinheitlichung von Produktspezifikationen und zu weiteren Vorschriften der DSGVO.
Die EU-Kommission stellt hier eine Übersicht über alle Omnibus-Pakete bereit.