Die EU-Entwaldungsverordnung tritt am 30.12.2025 in Kraft und betrifft Unternehmen, die relevante Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen oder bereitstellen oder aus der EU ausführen, unabhängig von Rechtsform, Größe, Sitz oder Umsatz. Sie zielt darauf ab, die Entwaldung zu bekämpfen und entwaldungsfreie Lieferketten zu fördern. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind und den gesetzlichen Vorschriften des Erzeugerlandes entsprechen.
Neue Pflichten für Unternehmen
Dafür müssen Unternehmen Informationen sammeln, Risikobewertungen durchführen und Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen. Nicht-KMU müssen jährlich öffentlich über ihre Sorgfaltspflichtregelungen berichten.
Bei Verstößen drohen Geldstrafen, die Einziehung von Produkten oder Gewinnabschöpfungen. Betroffene Unternehmen sollten daher die Zeit bis zum Inkrafttreten der Verordnung nutzen, um ihre Systeme und Prozesse anzupassen und sicherzustellen, dass sie die neuen Anforderungen erfüllen.
Ein aktuelles Factsheet des IDW gibt einen schnellen Überblick über Anforderungen und erste Schritte zur Umsetzung.