• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zusatzbeiträge 2025: Arbeitgeber zahlen 3,8 Milliarden Euro mehr als erwartet

09.04.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Zusatzbeiträge 2025: Arbeitgeber zahlen 3,8 Milliarden Euro mehr als erwartet

Statt auf die erwarteten 2,5 % klettert der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr im Schnitt auf 2,9 %. Das zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt das teuer zu stehen.

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Seit dem Jahreswechsel zahlen die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland einen höheren Zusatzbeitrag; 2025 sind es im Schnitt 2,9 %, wie eine neue IW-Studie zeigt. Zwar dürfen die Krankenkassen den Zusatzbeitrag selbst festlegen, doch das Bundesgesundheitsministerium,  das den Zusatzbeitrag jährlich vorab abschätzt, ging für dieses Jahr nur von einem Zusatzbeitrag in Höhe von 2,5 % aus. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet das: Im Vergleich zur Schätzung zahlen sie 7,6 Milliarden Euro zusätzlich.

Hohe Belastung für die Wirtschaft

Die Erhöhung fällt in diesem Jahr besonders groß aus. Der Grund: Die Krankenkassen sind seit der Pandemie gesetzlich dazu verpflichtet, Finanzreserven aufzubrauchen, damit der Beitragssatz nicht so schnell steigt. Die Reserven sind jedoch fast aufgebraucht, weshalb dieser Puffer jetzt fehlt. Die Folge: ein höherer Zusatzbeitrag. Die Kosten tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte, die Unternehmen in Deutschland müssen daher zusätzliche Sozialabgaben in Höhe von 3,8 Milliarden Euro zahlen.

Ausgaben begrenzen

Makroökonomische Simulationen zeigen, dass steigende Sozialabgaben geringere private Investitionen zur Folge haben. „Für die Unternehmen in Deutschland sind immer höhere Sozialabgaben eine Wachstumsbremse“, sagt Studienautor Jochen Pimpertz. In Summe klettern die Sozialbeiträge mit der Erhöhung auf über 42 %. „Was es jetzt braucht, ist eine strikte Ausgabendisziplin – hier müssen die angehenden Koalitionäre in Berlin dringend nachlegen. Ansonsten drohen Impulse zu versanden, die über den Infrastrukturfonds finanziert werden sollen.“


IW Köln vom 07.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©marketlan/123rf.com 


04.11.2025

Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz

Jede WP/vBP-Praxis muss unabhängig von Größe oder Mandaten eine Risikoanalyse zur Geldwäsche erstellen, dokumentieren und regelmäßig aktualisieren.

weiterlesen
Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


04.11.2025

BAG lehnt Regelwert für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin ab

Mit Urteil vom 30.10.2025 – 2 AZR 160/24 hat das BAG entschieden, dass es für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i.S.d. § 15 Abs. 3 TzBfG keinen (etwa prozentualen) Regelwert gibt.

weiterlesen
BAG lehnt Regelwert für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin ab

Meldung

sdecoret/123rf.com


04.11.2025

Leitlinien zur KI-Nutzung durch die Rechtsanwaltschaft

Ein neuer CCBE-Leitfaden zeigt, wie die Anwaltschaft generative KI sinnvoll, sicher und im Einklang mit den berufsrechtlichen Standards einsetzen kann.

weiterlesen
Leitlinien zur KI-Nutzung durch die Rechtsanwaltschaft

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank