• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anforderungen an ein Fahrtenbuch bei Berufsgeheimnisträgern

07.04.2025

Meldung, Steuerrecht

Anforderungen an ein Fahrtenbuch bei Berufsgeheimnisträgern

Auch bei der Kfz-Besteuerung gilt: Die Verschwiegenheitspflicht von Anwälten wiegt schwer. Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass Rechtsanwälte sensible Daten im Fahrtenbuch schwärzen dürfen – doch nicht unbegrenzt.

Beitrag mit Bild

©maho/fotolia.com

Ein Rechtsanwalt legte seinem Finanzamt ein teilweise geschwärztes Fahrtenbuch vor, um den beruflichen Nutzungsanteil seines Pkw geltend zu machen. Das Finanzamt erkannte das Fahrtenbuch nicht an, da wesentliche Angaben fehlten.

Verschwiegenheitspflicht versus Nachweispflicht

Das Finanzgericht Hamburg stellte mit Urteil vom 13.11.2024 (3 K 111/21) klar, dass in § 43a Abs. 2 BRAO normierte Verschwiegenheitspflicht auch die Identität und die bloße Existenz eines Mandatsverhältnisses schützt. Daher dürfen Berufsgeheimnisträger wie Anwälte im Fahrtenbuch Schwärzungen vornehmen, sofern diese dem Schutz der Mandantenidentität dienen.

Grenzen der Schwärzung

Gleichzeitig betonte das Gericht: Die Beweislast für die berufliche Nutzung bleibt beim Steuerpflichtigen. Schwärzungen müssen nachvollziehbar und auf das Nötigste beschränkt sein. Nicht geschwärzt werden dürfen etwa Ortsnamen, Gerichtsorte oder Fahrten zur Kanzlei, wenn diese keinen Rückschluss auf einen Mandanten zulassen.

Kann das Fahrtenbuch aufgrund der Schwärzungen nicht mehr inhaltlich überprüft werden, muss der Anwalt zusätzliche Erläuterungen liefern. Er muss konkret erklären, weshalb bestimmte Angaben geschwärzt wurden und wie sich die berufliche Veranlassung der Fahrten trotzdem nachvollziehen lässt.

Da das vorgelegte Fahrtenbuch des Streitfalls die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG nicht erfüllte, entschied das FG Hamburg, dass die pauschale 1%-Methode zur Anwendung kommt – trotz der beruflichen Verschwiegenheitspflicht.


FG Hamburg vom 04.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


07.04.2025

Meta muss zahlen: DSGVO-Urteile setzen klares Zeichen

Das LG Berlin II hat Meta in sechs Fällen zu Auskunft, Datenlöschung und Schadensersatz verurteilt und damit ein deutliches Signal für mehr Datenschutz im Netz gesetzt.

weiterlesen
Meta muss zahlen: DSGVO-Urteile setzen klares Zeichen

Rechtsboard

Der Betrieb


07.04.2025

Gewerkschaftsbonus: Zurück auf der Tarifbühne?

Ein zusätzlicher Urlaubstag im aktuellen Haustarifvertragsabschluss 2025 von Mercedes Benz, ein zusätzlicher Freistellungstag im Flächentarifvertrag der Chemieindustrie 2024, Einmalzahlungen im Haustarifvertrag des Internationalen Bundes sowie die Verpflichtung zu weiteren Verbesserungen des aktuellen Tarifabschlusses in der Papierindustrie – solche Bestandteile von Tarifabschlüssen sind nicht unüblich.

weiterlesen
Gewerkschaftsbonus: Zurück auf der Tarifbühne?

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


04.04.2025

FACHFRAGEN: Erb- und schenkungsteuerliche Befreiung für Betriebsvermögen

Die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen ermöglicht eine steuerfreie Übertragung von Vermögen. Voraussetzung ist seit der letzten Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes in 2016, dass begünstigtes Vermögen übertragen wird.

weiterlesen
FACHFRAGEN: Erb- und schenkungsteuerliche Befreiung für Betriebsvermögen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank