Dabei stellt sich insbesondere bei Grundstücken, die Frage, ob diese zum begünstigten Vermögen gehören oder nicht. Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, ob es diese zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören. Zu dieser Abgrenzung gibt es zahlreiche Anwendungsfragen und offene Punkte. Grund genug, hier einmal genauer hinzuschauen.
Meldung
04.04.2025
ESG und Sorgfaltspflichten: Anwendung neuer Regeln wird verschoben
Die EU verschafft Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Nachhaltigkeitsvorgaben etwas Luft. Die Verschiebung bietet die Chance, Prozesse strategisch und effizient zu planen.