Dabei stellt sich insbesondere bei Grundstücken, die Frage, ob diese zum begünstigten Vermögen gehören oder nicht. Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, ob es diese zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören. Zu dieser Abgrenzung gibt es zahlreiche Anwendungsfragen und offene Punkte. Grund genug, hier einmal genauer hinzuschauen.
Steuerboard
13.08.2025
Erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung nach § 13 AStG nach dem Referentenentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes
Im Rahmen der Umsetzungen der Vorgaben der ATAD schoss der deutsche Gesetzgeber über das Ziel hinaus und hielt weitestgehend unverändert an seinen Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter (sog. erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung) fest. In der Praxis stellt die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung alle Parteien vor fast unlösbare Aufgaben. Diese Tatsache hat nun Einzug in das Gesetzgebungsverfahren gefunden.