Dabei stellt sich insbesondere bei Grundstücken, die Frage, ob diese zum begünstigten Vermögen gehören oder nicht. Entscheidend dafür ist im Wesentlichen, ob es diese zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören. Zu dieser Abgrenzung gibt es zahlreiche Anwendungsfragen und offene Punkte. Grund genug, hier einmal genauer hinzuschauen.
Meldung
24.06.2026
Wenn Bareinzahlungen zu Betriebseinnahmen werden
Wer Geld aufs Betriebskonto einzahlt, sollte die Herkunft lückenlos dokumentieren und belegen können, urteilt das Finanzgericht Niedersachsen.
