RA Dr. Felix Werner, Hogan Lovells International LLP
Meldung
03.12.2025
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

