• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Phishing: Bank haftet nicht bei Leichtsinn im Netz

25.03.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Phishing: Bank haftet nicht bei Leichtsinn im Netz

Ein Verkäufer wird auf Kleinanzeigen.de Opfer eines Phishing-Betrugs und verliert über 2.400 Euro. Obwohl er die Rückbuchung von seiner Bank fordert, weist das Amtsgericht München seine Klage ab. Der Grund: grob fahrlässiges Verhalten im Umgang mit sensiblen Daten.

Beitrag mit Bild

© tashka2000/fotolia.com

Der Kläger bot Anfang August 2023 einen Gegenstand über Kleinanzeigen.de an. Ein vermeintlicher Kaufinteressent kontaktierte ihn und leitete ihn auf eine gefälschte Website weiter. Dort gab der Kläger seine Kreditkartendaten ein. Am 02.08.2023 erhielt er eine mobileTAN auf sein Handy – kurz darauf registrierte der Täter ein neues Gerät bei der Bank des Klägers. Zwei Abbuchungen über insgesamt 2.407,25 Euro folgten am selben Tag. Trotz sofortiger Kartensperrung und Rückbuchungsforderung verweigerte die Bank eine Erstattung. Der Kläger erhob daraufhin Klage vor dem Amtsgericht München.

Das Urteil: Grobe Fahrlässigkeit des Klägers

Das Amtsgericht München wies die Klage mit Urteil vom 21.01.2025 (222 C 15098/24) ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe. Die Eingabe sensibler Daten auf einer Phishing-Seite stelle eine schwerwiegende Sorgfaltspflichtverletzung dar.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kläger die per SMS erhaltene mobileTAN zur Freigabe eines neuen Geräts auf der Phishing-Seite eingegeben hatte. Auch wenn sich der Kläger daran nicht erinnern könne, sei dies die einzig plausible Erklärung dafür, wie die TAN in die Hände des Täters gelangte. Die Bank treffe daher keine Pflicht zur Rückerstattung.

Entscheidende Überlegung: Verhalten eines verständigen Nutzers

Besonders betonte das Gericht, dass von einem durchschnittlich verständigen Internetnutzer erwartet werden könne, grundlegende Sicherheitsregeln im Online-Zahlungsverkehr zu kennen – insbesondere, dass TANs niemals an Dritte weitergegeben werden dürfen. Als Verkäufer habe der Kläger auch keinen Grund gehabt, eine Zahlung zu autorisieren – dies widerspreche dem üblichen Ablauf bei Online-Verkäufen.


AG München vom 24.03.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

© Holger Luck/fotolia.com


03.04.2025

Bauarbeiter regelmäßig abhängig beschäftigt

Das Hessische Landessozialgericht hat klargestellt: Bauarbeiter ohne unternehmerisches Auftreten sind sozialversicherungspflichtig.

weiterlesen
Bauarbeiter regelmäßig abhängig beschäftigt

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


03.04.2025

BFH stärkt Organschaft: Atypisch stille Beteiligung kein Hindernis

Das Urteil des BFH bringt wichtige steuerliche Rechtssicherheit: Eine atypisch stille Beteiligung steht der Anerkennung einer Organschaft nicht entgegen.

weiterlesen
BFH stärkt Organschaft: Atypisch stille Beteiligung kein Hindernis

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


02.04.2025

Bundeskabinett: Neue Nachhaltigkeitsstrategie für eine gerechte Zukunft

Die neue Nachhaltigkeitsstrategie setzt auf soziale Gerechtigkeit, starke Beteiligung der Gesellschaft und klare Transformationsziele.

weiterlesen
Bundeskabinett: Neue Nachhaltigkeitsstrategie für eine gerechte Zukunft

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank