Die DRSC-Unternehmensbefragung zur Anwendung der IFRS in Deutschland zeigt, dass die IFRS-Anwender in der Stichprobe ein Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss mehrheitlich nutzen würden. Für sie steht dahinter besonders häufig der Wunsch nach unternehmerischer Gestaltungsfreiheit, verbunden mit Kostensenkungen und Bürokratieerleichterungen. HGB-Bilanzierer stehen einer eigenen Ausübung des Wahlrechts deutlich kritischer gegenüber, sie würden die Einführung eines (bedingten) Wahlrechts deshalb aber nicht notwendigerweise ablehnen. Deutlich wird jedoch ihre Sorge, von Stakeholdern zur Ausübung des Wahlrechts gezwungen zu werden, obwohl sie gesetzlich dazu nicht verpflichtet sind.
Ein Kompromiss könnte daher in der Einführung eines bedingten Wahlrechts liegen, also eines freien Wahlrechts für einen begrenzten Kreis an Unternehmen.
Bedingtes Wahlrecht zur IFRS-Anwendung im Einzelabschluss in Planung
Auf Basis der Rückmeldungen unterstützen die Gremien des DRSC die Einführung eines bedingten Wahlrechts zur Anwendung der IFRS im Einzelabschluss. Auf Grundlage dieser Empfehlung werden derzeit Bedingungen für den Anwenderkreis eines bedingten Wahlrechts erarbeitet. Im Rahmen einer Fallstudie wird zudem untersucht, wie die Ausgestaltung des Wahlrechts die Effektivität und Effizienz der Finanzberichterstattung in Deutschland verbessern könnte. Hierbei spielen auch Folgefragen für weitere Funktionen der Rechnungslegung – insbesondere hinsichtlich der Steuerbemessungs- und Ausschüttungsfunktion sowie Kapitalerhaltung und Regulatorik – eine Rolle.
Weitere Einzelheiten und den Abschlussbericht finden Sie hier.