Zehn EU-Mitgliedstaaten – Österreich, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden – arbeiten derzeit an einem multilateralen Übereinkommen zur Einrichtung eines ständigen Ausschusses für die Beilegung von Steuerstreitigkeiten. Dieses Gremium soll schnelle und effiziente Lösungen für internationale Steuerkonflikte bieten und die Schiedsverfahren optimieren.
Zum Hintergrund
Der ständige Streitbeilegungsausschuss zur Beilegung von internationalen Steuerstreitigkeiten soll ständig verfügbare Panels bereitstellen, die die Schiedsphase von steuerlichen Streitbeilegungsverfahren schnell und effizient durchführen und von einem Sekretariat unterstützt werden. Das Projekt basiert auf den Arbeiten der FISCALIS-Arbeitsgruppen zu den Optionen für die Einrichtung eines Ständigen Ausschusses für alternative Streitbeilegung gemäß Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10.10.2017 über Verfahren zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten in der Europäischen Union.
Die Gruppe strebt einen Abschluss der Verhandlungen über das Übereinkommen im Jahr 2025 an.