03.02.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Weitere Regelungen des AI Act in Kraft

Der AI Act sollte eigentlich für Rechtssicherheit bei Künstlicher Intelligenz in Europa sorgen, führt aber aktuell zu Unsicherheiten, da unklar ist, welche Anwendungen tatsächlich verboten sind.

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Seit 02.02.2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Risiko tragen Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen

Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: „Der AI Act sollte für Rechtssicherheit bei Künstlicher Intelligenz in Europa sorgen – aktuell droht das genaue Gegenteil. Mit den weiteren Regeln ist unklar, für welche Anwendungen das gesetzliche Verbot tatsächlich gilt. Die Politik hat beim AI Act hohe Anforderungen und enge Fristen für die Unternehmen aufgestellt, hat selbst aber ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Das Risiko tragen die Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen. Während in den USA mit dreistelligen Milliardenbeträgen KI ausgebaut werden soll und in China extrem leistungsfähige Sprachmodelle veröffentlicht werden, werfen wir in Deutschland und Europa den KI-Unternehmen Knüppel zwischen die Beine.

Was sollten Unternehmen tun?

Dabei ist es keineswegs so, dass die Definition verbotener Praktiken nur eindeutig problematische Anwendungen erfasst. Auch bei den sog. KI-Kompetenzanforderungen, die praktisch alle KI entwickelnden oder einsetzenden Unternehmen betreffen, gibt es noch Unsicherheiten. Alle Unternehmen, die KI einsetzen, müssen sicherstellen, dass die betreffenden Beschäftigten über „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen. Wann dieser Pflicht genüge getan ist, ist auch deshalb noch unklar, weil bislang keine entsprechende Aufsicht in Deutschland eingerichtet wurde, die als Ansprechpartner für die Wirtschaft Hinweise geben könnte. Auch von europäischer Seite gibt es keine konkretisierenden Hinweise. Unternehmen sollten sich aber davon nicht abhalten lassen, ihre KI-Anstrengungen fortzusetzen, sondern vielmehr die Frist zum Anlass nehmen, ihre Beschäftigten im Umgang mit KI weiterzubilden und so über den AI Act hinaus fit zu machen.“


Bitkom vom 29.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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